Haftung für geplatzte Duschglasscheibe im Hotelzimmer

Als ein Hotelgast die Glastür zur Dusche öffnete, zerbarst diese plötzlich explosionsartig. Er wurde durch die herumfliegenden Glassplitter im Gesicht und an der rechten Hand verletzt. Das Amtsgericht München sprach dem Hotelgast Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hotelbetreiber in voller Höhe zu. Ein Hotelbesitzer haftet in einem solchen Fall auch ohne eigenes Verschulden für sämtliche entstandenen Schäden. Auf die Frage, worauf das Zerbersten der Glastür letztlich zurückzuführen war, kam es daher nicht an.

Urteil des AG München vom 07.09.2011
111 C 31658/08
Justiz Bayern online

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Neueste Kommentare

wer behauptet denn dass die Fotos gestohlen sind?

Irgendwie witzig dass du ausgerechnet Stefan heißt!!

tztz tztz 22. Mai, 2013 |

Hallo, ich habe das selbe Problem Mit Demir und dr. Schäfer.
Nur was ich einfach nicht verstehen kann, wie kann man sich so die...

Alexandra Herfort Alexandra Herfort 22. Mai, 2013 |

Ein freundliches „Hallo“ Herr Justiziar!

Die Orthographie in Ihren Abmahnschreiben und Ihrem Beitrag ist frappierend.

Außerdem...

Anita Winterhagen Anita Winterhagen 22. Mai, 2013 |

Ihr Vorname kommt mir bekannt vor... :-)

Jim Jim 22. Mai, 2013 |

Also wäre ich einer der Dateninhaber, die hier auf der Webseite gerade wild in die öffentlichkeit transportiert werden, würde ich die...

Stefan Stefan 22. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...