Buchung für Lebensgefährten legitimiert nicht zur Klageerhebung

Eine Frau, die für sich und ihren Lebensgefährten eine Pauschalreise gebucht hatte, machte wegen einer erheblichen Flugverspätung eine Minderung des gesamten Reisepreises gerichtlich geltend. Das Amtsgericht Köln hielt die Klage der Urlauberin nur hinsichtlich ihres eigenen Anteils an der Reise für zulässig. Bei einer Namensverschiedenheit der an der Reise teilnehmenden Personen ist grundsätzlich von getrennten Reiseverträgen auszugehen. Dies gilt selbst dann, wenn die Kundin - wie hier - für sich und ihren Lebensgefährten eine Hotelunterbringung im Doppelzimmer bucht. Der Lebensgefährte hätte seinen Minderungsanspruch selbst einklagen müssen.

Urteil des AG Köln vom 21.09.2009
142 C 266/08
Pressemitteilung des AG Köln
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Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

bei...

Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

Hubert Hubert 13. Juni, 2013 |

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