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Von mehreren Pferden verursachter Motorradunfall |
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Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 15:10 Uhr |
Blockieren die von der Koppel einer Pferdepension
entwichenen Pferde verschiedener Tierhalter die Fahrbahn und kommt es zu einem
Unfall, so spielt es für die Tierhalterhaftung keine Rolle, mit welchem der
Tiere ein herannahendes Fahrzeug (hier ein Motorradfahrer) kollidiert ist.
Die Pferde bilden in diesem Fall ein einheitliches Hindernis, wobei von
jedem Pferd die gleiche Gefahr ausgeht. Die betreffenden Tierhalter haften
daher als Gesamtschuldner, auch wenn nicht feststeht, welches der Tiere den bei
dem Unfall getöteten Motorradfahrer zu Sturz gebracht hat.
Urteil des OLG Saarbrücken vom
17.01.2006
4 U 615/04-55/05
OLGR Saarbrücken 2006, 288
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