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Eigenverschulden des Beifahrers bei erkennbar angetrunkenem Fahrer |
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Geschrieben von: Administrator
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Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 15:12 Uhr |
Der Schadensersatzanspruch eines Beifahrers gegen den wegen
alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit von der Fahrbahn abgekommenen Autofahrer und
dessen Haftpflichtversicherung ist dann zu kürzen, wenn genügend Anhaltspunkte
dafür vorliegen,
dass der Beifahrer die mangelnde Fahrtüchtigkeit (hier 1,49 Promille)
des Fahrers erkannt hat oder jedenfalls hätte erkennen können. Das
Oberlandesgericht ging im vorliegenden Fall von einem Mitverschuldensanteil des
Beifahrers in Höhe eines Drittels aus.
Urteil des OLG Koblenz vom
09.01.2006
12 U 958/04
Pressemitteilung des OLG Koblenz
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