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JIPS4
Eigenverschulden des Beifahrers bei erkennbar angetrunkenem Fahrer PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 15:12 Uhr
Der Schadensersatzanspruch eines Beifahrers gegen den wegen alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit von der Fahrbahn abgekommenen Autofahrer und dessen Haftpflichtversicherung ist dann zu kürzen, wenn genügend Anhaltspunkte dafür vorliegen,
dass der Beifahrer die mangelnde Fahrtüchtigkeit (hier 1,49 Promille) des Fahrers erkannt hat oder jedenfalls hätte erkennen können. Das Oberlandesgericht ging im vorliegenden Fall von einem Mitverschuldensanteil des Beifahrers in Höhe eines Drittels aus.

 
Urteil des OLG Koblenz vom 09.01.2006
12 U 958/04
Pressemitteilung des OLG Koblenz

 

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Reisemangel: nicht vorhandene Hoteldiskothek
Fehlt entgegen der Angaben im Reiseprospekt eine Hoteldiskothek, so rechtfertigt dies jedenfalls dann wegen Geringfügigkeit des Reisemangels keine Minderung des Reisepreises, wenn die Diskothek nur in einer Reihe von Freizeitangeboten des Hotels aufgeführt und nicht besonders hervorgehoben war.
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Reisemangel: Mängelanzeige zwingend erforderlich
Ein Tourist kann den Reisepreis nur dann mindern, wenn er den Mangel dem Veranstalter noch am Urlaubsort angezeigt hat (§ 651d Abs. 2 BGB). Die Anzeige des Mangels wird auch nicht dadurch entbehrlich, dass der Mangel dem Veranstalter bereits bekannt ist.
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Reiseveranstalter muss auf Einreisebestimmungen hinweisen
Ein Reiseveranstalter kommt der Verpflichtung, seine Gäste über besondere Pass- und Visumerfordernisse in den Urlaubsländern aufzuklären, nicht bereits dadurch nach, dass er einen entsprechenden Informationsprospekt anfertigt und dem Reisbüro aushändigt in der Hoffnung, dass dieses die Broschüre auch tatsächlich weiterleitet. Der Veranstalter muss daher die Information, z. B. durch eigene Übersendung der Einreiseinformationen, zusammen mit der Buchungsbestätigung sicherstellen.
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