Arbeitsrecht

Frist für Kündigungsschutzklage bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
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Internetrecht

Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
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Wettbewerbsrecht

"Veraltete" Widerrufsbelehrung
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
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Rechtsschutzversicherung

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Mittwoch, 9. Mai 2007
versicherungWer sein Recht durchsetzen will, hat immer ein Kostenrisiko. Mit einer Rechtsschutzversicherung kann dieses Risiko minimiert werden. Etwa 40 Prozent aller deutschen Haushalte sind mittlerweile rechtsschutzversichert.

Der Versicherer übernimmt in der Regel die Kosten für den Anwalt, die Gerichtskosten, die Vollstreckungskosten und die Verwaltungskosten, sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich. Ebenso übernimmt er Beratungskosten.

Wer glaubt, durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für alle Fälle gewappnet zu sein, der irrt. Es gibt keine Versicherung, die bei jedem Rechtsstreit eintritt. Immer nur ein Bereich oder in Kombination bestimmte Rechtsgebiete sind abgedeckt.
Zu den häufigsten Versicherungen zählen:

  • Verkehrsrechtsschutz - für den Streit nach einem Autounfall (Schaden, Bußgeld, Werkstatt)
  • Privatrechtsschutz - für vertragliche Angelegenheiten (Kaufverträge, Streit mit Handwerkern oder Nachbarn)
  • Berufsrechtsschutz - bei Ärger mit dem Arbeitgeber (Kündigung, Versetzung, Abmahnung)

Der Versicherungsschutz variiert zwischen den einzelnen Versicherern. Deshalb sollte man sich vor Abschluss genau über den eigenen Bedarf klar werden und dann vergleichen. Die Privatrechtsschutzversicherung deckt beispielsweise in aller Regel keine familien- und erbrechtlichen Streitigkeiten, also auch nicht die Scheidung, ab - allenfalls eine Erstberatung beim Anwalt. Mietrechtsschutz ist nur gegen Aufpreis erhältlich. Bauprozesse sind ebenfalls ausgeschlossen. Berufsrechtsschutz wird nur in Kombination mit einer Privatrechtsschutzversicherung gewährt. Nur etwa die Hälfte aller Versicherer zahlt den Rechtsanwalt, wenn der Versicherte Opfer einer Straftat geworden ist und als Nebenkläger im Strafprozess auftreten will. Für außergerichtliche Vertretung im Streit mit einer Behörde werden nur in den seltensten Fällen die Anwaltskosten übernommen und auch bei der anschließenden verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Auseinandersetzung schließen sich manche Privatrechtsschutzversicherer aus.

Die Streitigkeit darf erst nach Abschluss des Vertrages und nach Ablauf der im Vertrag bestimmten Karenzzeit entstanden sein.
Ist eine Selbstbeteiligung in der Versicherung vereinbart, muss diese der Mandant in jeder Angelegenheit beisteuern.

Die Versicherung trägt nur die Kosten, die anfallen, nachdem sie sich zur Übernahme der Kosten bereit erklärt hat (Deckungszusage). Die Zusage ist deshalb in jedem Fall vorher einzuholen. Die Versicherungen prüfen, ob der angestrebte Rechtsstreit nicht völlig aussichtslos ist.

Wir sind Ihnen beim Einholen der Deckungszusage gerne behilflich. Dafür sollten Sie uns die Versicherungsnummer und die Unterlagen für den Rechtsstreit sowie die Zahlung des letzten Versicherungsbeitrags beim ersten Kontakt vorlegen. Auch alle weiter Korrespondenz mit Ihrem Versicherer nehmen wir Ihnen selbstverständlich ab.

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