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Keine Jagdwaffe für Steuerhinterzieher |
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Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 16:08 Uhr |
Der Besitz eines
Waffenscheins setzt ein strafrechtlich einwandfreies Verhalten voraus. Wer
Steuern in nicht unbeträchtlicher Höhe hinterzieht, verfügt nach Auffassung des
Verwaltungsgerichts Göttingen über genügend kriminelle Energie, um ihm die
Verlässlichkeit für das Führen einer Waffe abzusprechen.
Das Gericht bestätigte mit dieser Begründung den Entzug des
Jagdscheins für einen Mann, der 23.000 Euro Steuern hinterzogen hat.
Urteil des VG Göttingen vom 25.01.2006
1 A 140/05
Wirtschaftswoche Heft 8/2006, Seite 114
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