Verbindlicher Beschluss der Eigentümergemeinschaft über Kreditaufnahme

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat in einem vor dem Landgericht Karlsruhe behandelten Fall im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen am Immobilien-Objekt die Aufnahme eines Kredits beschlossen. Einem sich mit diesem Beschluss nicht einverstanden erklärenden Wohnungseigentümer wies das Landgericht darauf hin, dass er diesen Beschluss hätte anfechten müssen, um die Kreditaufnahme eventuell zu verhindern. Ansonsten sei er an den Beschluss gebunden. Seine Einlassung, dass er sich nicht in der Lage sieht, den auf ihn fallenden Anteil der Kreditfolgezahlungen aufzubringen, sei unerheblich. Ebenso der Hinweis, dass seine Wohnung durch die durch die Kreditaufnahme verursachte, vieljährige Belastung de facto unverkäuflich sei. 

Urteil des LG Karlsruhe vom 19.07.2011, 11 S 75/10

MietRB 2012, 80

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Neueste Kommentare

Für mich steht ganz klar fest,sollte die Forderung aufrechterhalten werden oder ich weitere Mails bzw. Post bekommen,werde ich meine...

Jim Jim 23. Mai, 2013 |

Beachten Sie unser Update vom 23.05.2013 oben im Beitrag.

Rechtsanwalt Frank Weiß Rechtsanwalt Frank Weiß 23. Mai, 2013 |

was hat denn dein anwalt gemeint wie man da jetzt vorgehen soll?
unseriöser gehts doch gar nicht mehr. wenn mann sich anschaut
mit wie...

skywalker83 skywalker83 23. Mai, 2013 |

Hallo "Stefan",

schön, von Ihnen zu lesen. Wie Frau Winterhagen bereits festgestellt hat, sind die Ähnlichkeiten im "Sprachstil"...

Der-Stefan-den-Marsch-bläst Der-Stefan-den-Marsch-bläst 23. Mai, 2013 |

Das Bild auf der Facebook Seite von Julia Wichmann:...

Michael Michael 23. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...