Verbindlicher Beschluss der Eigentümergemeinschaft über Kreditaufnahme
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hat in einem vor dem Landgericht Karlsruhe behandelten Fall im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen am Immobilien-Objekt die Aufnahme eines Kredits beschlossen. Einem sich mit diesem Beschluss nicht einverstanden erklärenden Wohnungseigentümer wies das Landgericht darauf hin, dass er diesen Beschluss hätte anfechten müssen, um die Kreditaufnahme eventuell zu verhindern. Ansonsten sei er an den Beschluss gebunden. Seine Einlassung, dass er sich nicht in der Lage sieht, den auf ihn fallenden Anteil der Kreditfolgezahlungen aufzubringen, sei unerheblich. Ebenso der Hinweis, dass seine Wohnung durch die durch die Kreditaufnahme verursachte, vieljährige Belastung de facto unverkäuflich sei.
Urteil des LG Karlsruhe vom 19.07.2011, 11 S 75/10
MietRB 2012, 80









Kommentare (0)