Arbeitsrecht

Frist für Kündigungsschutzklage bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
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Internetrecht

Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
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Wettbewerbsrecht

"Veraltete" Widerrufsbelehrung
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
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Leistungen - Vertragsrecht

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Geschrieben von Rechtsanwalt Frank Weiß   
Donnerstag, 28. Juni 2007

Verträge sind kein Zeichen von Misstrauen, sondern von Vertrauen und Professionalität.

Die engsten Freundschaften wurden schon dadurch getrennt, dass darauf vertraut wurde im Streitfall werde man sich schon einig werden. Dabei lassen sich in einer Zeit, in der man sich versteht, einvernehmliche Regelungen für die verschiedensten Ereignisse bedeutend einfacher finden, als wenn die Parteien buchfo4bereits Uneins sind. Dies gibt nicht nur Sicherheit, sondern verhindert auch unnötige Missverständnisse und Streitigkeiten. „Vertrag kommt von vertragen" und so sollte er ausgestaltet sein. Wie gut Ihr Vertrag ist, erfahren Sie deshalb nicht erst im Streitfall, sondern in der täglichen Arbeit.

Zu Beginn einer vertraglich abgesicherten Zusammenarbeit ist das gemeinsame Denken oft ausschließlich auf die positiven Wirkungen der Kooperation gerichtet. Wir haben die nötige Erfahrung, mögliche Streitpunkte frühzeitig zu erkennen und helfen Ihnen bereits während Ihrer Vertragsverhandlungen, mögliche zukünftige Probleme rechtzeitig zu erkennen und einen "Fahrplan" für die Zukunft festzulegen.

Gute Verträge sind systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist die „Verfassung" Ihrer Kooperation. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Verträge so individuell wie der zu regelnde Gegenstand sind. Standardverträge, die man für wenig Geld in der Buchhandlung oder in diversen Onlineshops kaufen kann, erfüllen die Anforderungen an die Individualität ebenso wenig wie ein Patchwork-Vertrag aus mehreren Vorlagen zusammengebastelt. Dieser Versuchung sollten Sie widerstehen! Die Gefahr von Klauseln zu schaffen, die von Gerichten als unzulässig abgelehnt wurden, gefährlichen Lücken in der Vereinbarung oder unklaren Formulierungen ist groß.

Auch ist die Einhaltung gewisser Formvorschriften und Erfordernisse für bestimme Verträge zwingend.

Wir analysieren Ihr vertraglich abzusicherndes Vorhaben, zeigen Ihnen Gefahren und die Chancen von Regelungen auf und betreuen Sie während der Vertragslaufzeit.

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