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Geschrieben von: Rechtsanwalt Frank Weiß
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Montag, den 25. Juni 2007 um 13:46 Uhr |
Reisen ist der Deutschen liebstes Hobby. Rund 30 Millionen Pauschalreisen werden jedes Jahr in Deutschland verkauft. Jedoch verlaufen diese nicht immer zur -vollsten- Zufriedenheit der Reisenden ab.
Manchmal tritt der erste Ärger schon beim Abflug auf, wenn der Flieger erst verspätet abfliegt oder man nur über Umwege und zeitlich verspätet sein Urlaubsziel erreicht, so dass der erste Urlaubstag nunmehr schon vorbei ist. Es stellt sich dann die entscheidende Frage: „Muss ich mir das gefallen lassen?!" Problematisch bzgl. der Ansprüche im Reiserecht ist die Tatsache, dass es „das Reiserecht" eigentlich nicht gibt. Das Reiserecht ist vielmehr ein Zusammenspiel der gesetzlichen Regelungen der §§ 651a ff. BGB, von Rechtsverordnungen und von erstinstanzlichen Urteilen der Amtsgerichte. Die Problemstellungen sind so individuell wie die Reisen selbst.
Um einen ersten Überblick über das Reiserecht zu geben stellen wir Ihnen einen dreiteiligen Ratgeber zur Verfügung, der häufig auftretende Fragestellungen beantwortet.
Pauschalreisen Teil 1 Der dreiteilige Ratgeber "Pauschalreisen" klärt über alle Rechte bei Mängeln im Urlaub auf und hilft, sie durchzusetzen. Der erste Teil schafft einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen und erklärt wichtige Begriffe wie Pauschalreise, Reiseveranstalter und höhere Gewalt. Es wird verraten, was die Beschreibungen im Reisekatalog wirklich bedeuten, was bei Buchung und Zahlung der Reise zu beachten ist und welche Rechte der Reisende vor Urlaubsantritt hat. Pauschalreisen Teil 2 Unerfreulich, wenn man sich als Urlauber in der vermeintlich schönsten Zeit des Jahres über Unannehmlichkeiten ärgern muss. Gerade dann sollten Sie Ihre Rechte auch kennen, wahrnehmen und durchsetzen. Was Sie im Einzelnen dabei zu tun haben, wenn etwas "schief läuft", an wen Sie sich wann zu wenden haben und wie schnell, das sagt Ihnen dieser Ratgeber: von der Mängelanzeige und dem Abhilfeverlangen über Kündigung bis hin zu Reisepreisminderung und Schadensersatz.
Pauschalreisen Teil 3 Das Pauschalreiserecht ist stark durch unzählige Gerichtsentscheidungen geprägt worden. Die Rechtsprechung legt fest, welche Minderungsquoten bei bestimmten Mängeln als berechtigt angesehen werden - nicht jedoch immer einheitlich. Konkrete gesetzliche Vorgaben gibt es nicht. Mit der Frankfurter Tabelle und prägnanten Auszügen aus der Rechtsprechung gibt der Ratgeber "Pauschalreisen Teil 3" einen guten Anhaltspunkt für die im Einzelfall mögliche Minderung des Reisepreises.
Aktuelle Entscheidungen im Reiserecht
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 05. Juli 2011 um 08:40 Uhr |