Arbeitsrecht

Frist für Kündigungsschutzklage bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
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Internetrecht

Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
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Wettbewerbsrecht

"Veraltete" Widerrufsbelehrung
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
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Leistungen - Internetrecht

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Geschrieben von Daniel Siekiera   
Montag, 11. Juni 2007
Tastatur2Das IT- / Onlinerecht -vor einigen Jahren noch völlig unbekannt- gewinnt in unserer Zeit zunehmend an Bedeutung. Momentan ist das Internetrecht das dynamischste Rechtsgebiet überhaupt. Wörter wie e-Commerce oder e-Government sind nicht nur in aller Munde sondern auch für Gewerbetreibende, Behörden und Institutionen zu einem festen Bestandteil ihrer täglichen Arbeit geworden.

Obwohl das Internet noch nie ein rechtsfreier Raum war, ergeben sich beinahe täglich neue Fallkonstellationen bei denen juristisches Niemandsland betreten wird. Nicht immer sind die Gerichtsentscheidungen nachvollziehbar; Richter wirken auf diesem Rechtsgebiet teilweise überfordert. Denn nur wer das Internet grundlegend beherrscht und stets über die neuesten Entwicklungen informiert ist, kann auf diesem Gebiet optimal beraten. Daneben erfordert das Internetrecht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet neben rechtlich fundiertem Spezialwissen ein solides Verständnis der technischen Grundlagen.

Durch ständige Fortbildung stellen wir uns diesen Anforderungen jeden Tag aufs Neue. Mitgliedschaften in Fachverbänden und ein stetiger interdisziplinärer Austausch ermöglichen praxisgerechte Lösungen. Bei diffizilen technischen Fragen verfügen wir über ein umfassendes Netzwerk von Experten, die uns bei der Einschätzung weiterhelfen.

Auszug aus unserem Beratungsangebot:

  • Erstellung und Überprüfung von AGBs
  • AGBs und Webseiten-Prüfung für Online-Shops und ebay- Shops
  • Erstellung von individuellen AGBs für Ihren Online-Shop
  • Erstellung von individuellen AGBs für ebay
  • Prüfung und Erstellung von sämtlichen gesetzlichen Informationspflichten für den Online-Shop und ebay
  • Webseiten-Prüfung
  • Webdesignverträge
  • Erstellung und Überwachung von Datenschutzerklärungen
  • Datenschutzerklärung für den Online-Shop
  • komplette Beratung
  • komplette Projektbegleitung bei umfangreichen Projekten
  • Abwehr von Zahlungsansprüchen infolge Dialereinwahl
  • Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern
  • Unterlassungsansprüche gegen Dialeranbieter und Mehrwertdiensterufnummernanbietern
  • Ansprüche aus angeblich geschlossenen Verträgen im Internet
  • gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Domainrecht
  • IT-Verträge (Providerverträge, Domainverträge, Agenturverträge, Werbebannerverträge, Hostingverträge, Online-Shopping-Verträge)
  • Informationspflichten im E-commerce

     
Jugendschutzbeauftragter

Bestellung des Jugendschutzbeauftragten für Ihre Webseite ab pauschal 25 € monatlich zzgl. MwSt (je nach Umfang und Aufwand pro Domain; der Endpreis richtet sich nach dem konkreten Prüfungsaufwand).

Betreiber von Webseiten, die gewerbsmäßig elektronische Informations- und Kommunikationsdienste anbieten, haben gem. § 7 JMStV einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen, wenn die Internetpräsenz jugendgefährdende Inhalte enthalten können. Der Jugendschutzbeauftragte ist sowohl Ansprechpartner für die Besucher Ihrer Seite als auch für den Diensteanbieter in Fragen des Jugendschutzes. Kommt der Anbieter dieser Pflicht nicht nach, drohen gem. § 24 Abs. 2 MDStV - neben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwartender Abmahnungen von Konkurrenten - Geldbußen bis zu 250.000 €. Da die Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten für kleinere und mittlere Unternehmen einen nicht unerheblichen Kostenfaktor darstellt, übernehmen wir diesen gesetzlichen Auftrag für die Betreiber. So können diese Personalkosten gespart werden.

Recht des Homepagebetreibers

internetImmer mehr Internetnutzer betreiben ihre eigene Homepage. Allein neun Millionen .de-Domains sind mittlerweile registriert. Doch das Betreiben einer Internetseite ist kein rechtsfreier Raum. In dem Ratgeber „Rechtsfragen des Homepagebetreibers Teil I" geht es um die Domain an sich. Die Verwendung bestimmter Begriffe in der Domain kann durch Markenrechte oder Namensrechte geschützt sein. Dem entsprechend kann eine Person einer anderen den Betrieb einer Domain untersagen und die Übertragung der Rechte verlangen. Der Ratgeber zeigt auf, wann entsprechende Rechte bestehen, wie sie durchgesetzt werden können und worauf bei der Auswahl der Doamin zu achten ist, um Rechtsverletzungen auszuschließen. Auch wettbewerbsrechtliche Fragen werden erörtert.

Wer eine eigene Homepage betreibt, muss eine Vielzahl von Informationspflichten beachten. Vor allem kommerzielle Homepagebetreiber unterliegen Hinweispflichten: der Impressumspflicht, Datenschutzbestimmungen und den Beschränkungen des Urheberrechts. Der Ratgeber „Rechtsfragen des Homepagebetreibers Teil II" gibt eine Übersicht über die rechtlichen Aspekte und beantwortet auch generelle Fragen wie die Haftung für eigene Angebote und die Verantwortlichkeit für Links.

Recht des Internetsurfers

Haben Sie sich auch schon gefragt, ob die zahllosen Werbemails, die Sie erreichen, überhaupt zulässig sind; oder wie es generell um den Datenschutz oder dem Schutz von Persönlichkeitsrechten im Internet bestellt ist? Was darf der Provider, was nicht, und wie wähle ich ihn aus? Der vorliegende Ratgeber „Rechtsfragen des Internetsurfers Teil I" gibt Antworten auf diese Fragen. Er zeigt Sicherheitsrisiken auf und wie sie minimiert werden können und geht auch auf Dialer und Urheberrechtsschutz (Tauschbörsen) ein.


Einkaufen im Internet bietet eine immer größere grenzenlose Auswahl, aber auch erhebliche Sicherheitsrisiken. Wie wird ein Vertrag online geschlossen und wie kann man den Abschluss und die vereinbarten Bedingungen beweisen? Wann muss ich eine E-Mail mit einer elektronischen Signatur versehen, und was ist das überhaupt? Wie kann man sicher bezahlen? Was tun, wenn die Ware nicht geliefert wird oder einen Mangel hat? Darf der Verkäufer die Kundendaten speichern oder gar weitergeben? In diesem Ratgeber „Rechtsfragen des Internetsurfers Teil II" werden die Rechtsprobleme rund um das Online-Shopping behandelt.


Die Flut der unerwünschten Einwahlprogramme - so genannte Dialer - hat den Gesetzgeber mittlerweile mehrfach auf den Plan gerufen. Besser zu erkennen und nicht mehr so teuer sollen sie sein. Doch für Internetnutzer lauern weiterhin Gefahren, die sich nur mit entsprechenden Vorkehrungen eindämmen lassen. Der Ratgeber „Dailer im Internet" stellt die neue Rechtslage rund um die Dialer dar und gibt konkrete juristische Hilfe, falls man sich einen solchen digitalen Kostentreiber eingefangen hat.

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