Arbeitsrecht

Frist für Kündigungsschutzklage bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
weiter …
 

Internetrecht

Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
weiter …
 

Wettbewerbsrecht

"Veraltete" Widerrufsbelehrung
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
weiter …
 
WP_logo_schwarz1

Diese Seite wird vom Juristischen Internetprojekt Saarbrücken empfohlen

Statistik

Auf RatgeberRecht.eu finden Sie aktuell 6537 Beiträge in 54 Kategorien

Leistungen - Inkasso / Forderungsmanagment

PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Dipl.-Wi.Jur. (FH) Killian Hedrich   
Montag, 25. Juni 2007

Unsere Kanzlei bietet Ihnen ein nach Ihren Wünschen maßgeschneidertes Forderungsmanagment / Inkasso: forderungen

Was tun, wenn der Schuldner partout nicht zahlt? Das Recht hilft und bietet die Einleitung des Mahnverfahrens an, in dessen Folge einfach und schnell ein Mahnbescheid und im Anschluss daran ein Vollstreckungsbescheid erlassen werden kann. Bevor dieser Weg gegangen wird, sollten jedoch die Vorfragen geklärt werden.

Was tun, wenn ein Mahnbescheid im Briefkasten liegt? Was passiert, wenn ich Widerspruch einlege? Wie viel Zeit bleibt mir dazu? Wie kann ich am besten auf einen Vollstreckungsbescheid reagieren?

Wir bieten Ihnen unser Know-how bei der Abwicklung aller Ihrer Forderungen: Von der Rechnungsstellung bis zur Zwangsvollstreckung. Dabei übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Mahnung, Überwachung der Zahlungseingänge bis hin zur Erwirkung vollstreckbarer Titel und der Zwangsvollstreckung.

Wir sind bundesweit tätig und setzen Ihre Forderungen durch: Kostenneutrale, effektive Realisierung offener und titulierter Forderungen bundesweit, effizienter Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung, Verwaltung und Überwachung des Forderungseinzugs, Schuldnerermittlungen und Verhandlungen von Ratenzahlungsvereinbarungen.



Ist Ihr Schuldner solvent und kann Ihre Forderung beigetrieben werden, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos, da der Schuldner auch die entstehenden Kosten zu tragen hat. Nur wenn Ihre Forderung nicht beigetrieben werden kann, berechnen wir unsere Gebühren nach dem RVG. Grundgebühren oder irgendwelche Monatsbeiträge wie bei einigen Inkassounternehmen erheben wir nicht. Sie bezahlen nur das, was Sie bei uns in Auftrag geben und nicht mehr.

Sie haben Zeit für Ihr eigentliches Geschäft und können Geld verdienen. Wir nehmen Ihnen Probleme mit offenen Forderungen ab.

Ihre Vorteile: Mahnung, Mahnverfahren, Klage, Vollstreckung, Zahlungsüberwachung - alles liegt in einer Hand. Ihr gesamtes Debitorenmanagement wird ausgegliedert. Durch das Outsourcing wird die Übertragung an ein Inkassounternehmen unnötig - zumal diese im streitigen Verfahren ebenfalls einen beratungRechtsanwalt beauftragen und Kosten von Inkassounternehmen idR nicht vom Schuldner erstattet werden müssen.


Sollten Sie eine Vielzahl von offenen Forderungen haben, können wir gerne für Sie günstige Honorarvereinbarungen - abweichend von den Regeln des RVG - treffen.
 



Inkasso-
Mit Nachdruck zu Ihrem verdienten Geld.

Die Überschreitung von Zahlungs­fristen ist leider mittlerweile gängi­ge Praxis geworden und führt oft zu erheblichen, wirtschaftlichen Nachteilen für ein Unternehmen. Eigene Insolvenz droht in vielen Fällen, weil man selbst zu nachgiebig war. Ent­scheiden Sie sich kurzfristig, wel­che Schritte Sie einleiten wollen. So halten sie den Forderungsausfall so gering wie möglich. Der Erfolg der Forderungsbeitreibung hängt oft­mals von der Schnelligkeit der Re­aktion des Gläubigers ab. Beauf­tragen Sie spätestens nach zwei Zah­lungserinnerungen einen Dritten mit der Geltendmachung und wenden Sie sich wieder dem Tagesgeschäft zu.


Inkassobüro oder Rechtsanwalt?

Nun steht die schwere Entscheidung an, wen Sie damit beauftragen. Viele Inkassobüros locken mit günstigen Pauschalpreisen. Auf der anderen Seite bietet die direkte Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei diverse Vorteile. Kommt es zu einem gerichtlichen Verfah­ren, so sind im Rahmen des Schadensersatzes die Kosten eines, für die außergerichtliche Forderungsbeitreibung beauftragten Inkasso­büros nicht immer vom Schuldner zu ersetzen. Die außergerichtlich entstandenen Rechts­anwaltsgebühren sind dagegen bei einem er­folgreichen Klagever­fahren vollumfänglich vom Schuldner zu tra­gen. Im Falle der Be­auftragung einer An­waltskanzlei für das gesamte Inkassoverfahren vermeiden Sie somit das Risiko der Nichtüber­nahme von zusätzlichen Kosten.

Weiterhin lassen sich die überwie­gende Anzahl der Inkassobüros zu nicht unerheblichen Prozentzahlen am Erfolg beteiligen, Anwälten ist eine solche Vereinbarung bisher noch nicht gestattet. Denken Sie deshalb nicht nur an die Anfangskosten.

Preis-Leistungs-Verhältnis

Prüfen Sie neben den Kosten auch, welche Leistungen im Service ent­halten sind. Eine gute Rechtsan­waltskanzlei betreut Sie durchgän­gig in jedem Stadium des Verfahrens. Das beginnt beim ersten Mahnschreiben, dem Telefoninkasso und dem Einholen von Auskünften über die Finanzlage des Schuldners. Es findet seine Fortsetzung im gericht­lichen Mahnverfahren, dem Klageverfahren, der Zwangsvollstreckung bis hin zur Zahlungsüberwachung.

Sie werden darüber hinaus unaufge­fordert, regelmäßig schriftlich über den Stand des Verfahrens informiert. Wenn dennoch Besprechungsbedarf besteht, so sollten Sie durchgängig über einen persönlichen Ansprech­partner verfügen, der Ihnen jederzeit Auskunft geben kann und an den Sie sich bei Problemen auch telefonisch wenden können.

Oftmals ist Unternehmen nicht klar, wie wertvoll welche Informationen über ihre Kunden sind. Hier sollte die von Ihnen beauftragte Kanzlei selbständig nachfragen und Ihnen auf die Sprünge helfen. Nur dann, wenn die Kommunikation zwischen dem Gläubiger und der beauftragten Kanz­lei stimmt, können alle Möglichkei­ten voll ausgeschöpft werden.



Aktuelle Entscheidungen im Forderungsmanagement
Unsere Ratgeber im Forderungsmanagement

sipphoneklein.png Sofortberatung - Keine Wartezeit - Rufen Sie an! 0711-88241006


Please Enter New Tags Separated By Comma's
  Or Close

 

Auf dieser Seite anmelden






Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren

Twitter

folge uns auf twitter

 anwaltsverein_thumb

Logo Rechtsanwaltskammer

ejustiz