In Deutschland werden in diesem Jahrzehnt in etwa acht Millionen Haushalten Vermögenswerte in Höhe von insgesamt rund zwei Billionen Euro vererbt. Nur 30 Prozent der Deutschen treffen eine Entscheidung über ihren Nachlass. Über die Hälfte von ihnen ohne juristische Unterstützung - ein Versäumnis mit oftmals fatalen Folgen.
Wir wissen, dass die Auseinandersetzung mit diesem Thema für die meisten Menschen sehr unangenehm ist. Oftmals ist die persönliche Auseinandersetzung mit der Endlichkeit, und die Scheu, den Tod eines Familienmitgliedes zu thematisieren, verbunden mit dem Tabu der Erörterung erbrechtlicher Fragen unter Verwandten. Hier helfen wir durch sachliche Argumente die Scheu zu überwinden.
Das deutsche Erbrecht ist hochkomplex und birgt viele Überraschungen und Gefahren. Eine sichere Planung ohne profunde Kenntnisse der Besonderheiten des Erbrechts, insbesondere auch des Erbschaftssteuerrechts, ist nicht möglich. Ebenso kann der Erbe, der Pflichtteilsberechtigte oder auch der Berechtigte über ein Vermächtnis sich und anderen Beteiligten großen Schaden zufügen, wenn er falsch reagiert oder notwendige Handlungen unterlässt.
Einen ersten Überblick haben wir in unseren Ratgebern (Eigenhändiges und öffentliches Testament, Erbvertrag, Gemeinschaftliches Testament, Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht, Testamentvollstreckung, Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht) zusammengestellt.
Immer wenn es um die Vermögensübertragung im Todesfall geht, liegt es nahe, an das Testament zu denken. Doch damit das Testament auch gilt, müssen genau vorgeschriebene Formen eingehalten werden, je nachdem, ob es sich um ein privates, um ein öffentliches oder um ein Nottestament handelt. Der Ratgeber „Eigenhändiges und öffentliches Testament" stellt die verschiedenen Möglichkeiten zu testieren mit ihren Vor- und Nachteilen gegenüber. Dabei werden auch Details zur Beurkundung und Verwahrung angesprochen und die Möglichkeiten zum Widerruf und zur Abänderung des Testaments erklärt.
Der Erbvertrag wird vor dem Notar geschlossen. Er hat letztwillige Verfügungen zum Inhalt, die so getroffen werden können, dass sie die Erblasser schon zu Lebzeiten binden. Das ist der Unterschied zum privaten oder öffentlichen Testament. Der Ratgeber „Erbvertrag" geht im Detail auf die Formvorschriften und möglichen Inhalte des Erbvertrags ein. Es wird erläutert, wann der Erbvertrag verbindlich ist und für wen und wie man sich von ihm mittels Anfechtung oder Rücktritt lösen kann.
Das gemeinschaftliche Testament ist eine spezielle Testamentsform für Eheleute oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner, das die Beteiligten gegenseitig bindet. Anders als beim Ehevertrag treten die vollen Wirkungen jedoch erst mit dem Tod eines Partners ein. Der Ratgeber „gemeinschaftliches Testament" geht im Detail auf die Formvorschriften des gemeinschaftlichen Testaments ein und erläutert die verschiedenen Grundformen, beispielsweise das Berliner Testament. Inwieweit Pflichteilsansprüche und eine mögliche Wiederheirat des überlebenden Ehegatten berücksichtigt werden müssen und wann und wie eine solche Verfügung später widerrufen oder geändert werden kann, wird anhand aktueller Gerichtsurteile aufgezeigt.
Wer was erben soll, das kann jeder für sich selbst bestimmen. Sind jedoch weder Testament noch Erbvertrag vorhanden oder sind diese unvollständig oder ungültig, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Aber auch wer sein Testament machen will, kann die gesetzliche Erbfolge nicht unberücksichtigt lassen, da sich daraus die Pflichtteilsberechtigten ergeben. Der Ratgeber „Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht" behandelt die Erbenstellung der gesetzlichen Erben - von Kindern, Adoptivkindern und Ehegatten bis hin zum Staat - und deren besondere Rechte. Dabei werden auch die erbrechtlichen Konsequenzen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz einbezogen.
Die Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser die objektive Verwaltung und Verteilung seines Vermögens. Desweiteren kann er die Einhaltung seiner Auflagen sicherstellen. Der Ratgeber "Testamentsvollstreckung " zeigt zudem die Möglichkeit auf, wie ein Unternehmer seine Gesellschaftsanteile ohne Überforderung der Erben in seinen Nachlass einbringen kann.
Testamente sind selten eindeutig formuliert. Oft liegt der wirkliche Wille des Erblassers im Dunkeln. Das Gesetz gibt zahlreiche Auslegungsregeln vor, die bei zweifelhaften Formulierungen weiterhelfen. Der Testierwillige sollte diese Regeln kennen: Nur so kann er eindeutig formulieren und damit sicher sein, dass sein Wille auch zur Ausführung kommt. Der Ratgeber „Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht" erläutert alle Möglichkeiten, wie das Erbe in einem Testament verteilt werden kann: Erbeinsetzung mit Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Ersatzerben, Vermächtnis, Auflage, Enterbung und Erbverzicht. Unterschiede und Konsequenzen der Gestaltungsformen werden übersichtlich dargestellt. Aber auch die Grenzen der Testierfreiheit, die sich insbesondere aus dem Pflichtteilsrecht ergeben, werden aufgezeigt.
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