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Donnerstag, den 14. Juni 2007 um 16:25 Uhr |
Internetauktionen erfreuen sich in Deutschland seit Jahren einer immer größeren Beliebtheit. So sucht die Erfolgsgeschichte des Internetauktionshauses eBay seines Gleichen. 1995 in Kalifornien als Marktplatz für den Tausch von Sammlerartikeln gegründet, hat sich ebay zum weltgrößten Portal für den Verkauf von Gütern und Dienstleistungen entwickelt. Mittlerweile wird der Wert des Unternehmens mit über 25 Milliarden Euro angegeben. Ebay ist neben den USA auch in weiteren 32 Ländern aktiv. Deutschland stellt hierbei für ebay einen der stärksten Märkte überhaupt dar. Pressemitteilungen zu Folge hat allein der deutsche Ableger des US-Unternehmens im Jahr 2005 ca. 8,5 Milliarden Euro umgesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass in den vergangenen Jahren hierdurch in Deutschland mehr als 50000 Gewerbe angemeldet wurden, die sich den Handel oder Dienstleistungen über ebay auf die Fahne geschrieben haben. Rund 58% aller europäischen Auktionsteilnehmer stammen aus der Bundesrepublik; 16 Millionen Deutsche haben sich bei ebay registriert, demnach nehmen ca. 18% der Bundesbürger regelmäßig an Auktionen teil. An guten Tagen generiert ebay einen Traffic von über 600 Millionen Seitenaufrufen, 80 Millionen Suchanfragen und 7 Millionen Geboten. Wo Licht ist, ist aber immer auch Schatten! Unter den 16 Millionen ebay- Mitgliedern tummelt sich aber auch einen steigende Zahl von „schwarzen Schafen". Fallen lauern an fast allen Ecken. Teilweise sind diese für Nutzer bei gewissenhaftem Handeln durchaus selbst zu erkennen. Andere hingegen sind so raffiniert, dass selbst ebay-Profis immer wieder darauf hereinfallen. Was aber verbirgt sich hinter dieser Form des Handels, der regelrecht zu einem Volkssport geworden ist? Der vorliegende Ratgeber „ebay-Recht" erörtert rechtliche Hintergründe, Tücken und Gefahren: Vom Einstellen des Angebots, und dessen Rücknahme über den Vertragsabschluss, die Anfechtung bei Irrtum oder Täuschung und das Widerrufsrecht des Verbrauchers bis hin zu Versand, Versandkosten und nicht zuletzt den Rechten bei Mängeln an der ersteigerten Ware sowie den Regeln für die Bewertung. Nachfolgend erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten man sowohl auf Käufer- wie auch auf Verkäuferseite hat. Zudem werden die Tricks der „schwarzen Schafe" erklärt und Tipps gegeben, wie man die Fallen im Rahmen von Internetauktionen erkennt. Wenn Sie diese Seiten gelesen haben und zudem immer wieder an Ihren gesunden Menschenverstand appellieren, werden Sie erfolgreich bei ebay handeln. Wenn beide Seiten ihre Rechte und Pflichten kennen, kann es helfen, Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden! Das Vergnügen der Cyber-Epidemie bleibt also keineswegs virtuell: Verträge werden geschlossen (aber zwischen wem?), Ansprüche werden begründet (aber gegen wen?) und Bewertungen werden abgegeben (aber mit welcher Wirkung?). Für die rechtlichen Hintergründe interessiert man sich meist erst, wenn irgendetwas schief gegangen ist - doch dann ist guter und vor allem schneller Rat ein knappes Gut. Die Investition in eine präventive Rechtsberatung bietet nicht nur ein hohes Maß an Sicherheit, sondern hilft, Kosten von u.U. erheblichem Umfang in späteren Streitfällen zu vermeiden. Aktuelle Entscheidungen im ebay-Recht Unsere Ratgeber im ebay-Recht
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 05. Juli 2011 um 08:08 Uhr |