Beratungskosten

Was kostet unsere Beratung?


Diese Frage ist leicht zu beantworten: Entweder wir werden zu einem Pauschalhonorar tätig oder vereinbaren eine Abrechnung nach Zeitaufwand.

Andernfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Zum 1. Juli 2004 hat der Gesetzgeber sämtliche Gebührenregelungen für Rechtsanwälte neu gestaltet. Der erste Teil unseres Ratgebers gibt einen verständlichen Überblick, aus welchen Bestandteilen sich Anwaltshonorare zusammensetzen und von welchen Faktoren deren Höhe abhängt: Auftrag und Honorarvereinbarung, Gegenstandwert und Streitwert, Gebührenrahmen und Gebührensatz. Natürlich wird auch aufgezeigt, wann der Staat durch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe, wann der Gegner und wann Prozessfinanzierer oder Rechtschutzversicherungen die Kosten übernehmen.

Ein wichtiger Punkt an dem uns sehr gelegen ist, ist eine möglichst große Kostentransparenz für unsere Mandanten zu schaffen. Aus diesem Grund finden Sie nachfolgend Links zu Anwalts- und Gerichtsgebührenrechnern von externen Anbietern.

Natürlich werden wir Ihnen aber eine individuelle Einschätzung über die auf Sie zukommenden Gebühren und Kosten geben, sofern Sie nicht ohnehin mit uns eine Pauschale oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart haben.

 
Weitere detaillierte Informationen finden Sie auch in unserem Ratgeber Anwaltskosten Teil I

Inhalt

  • Einführung
  • "Altfälle" bis 30. Juni 2004
  • Kostenarten
  • Auftrag
  • Gegenstandswert / Streitwert
  • Gebührenarten
  • Gebührenhöhe
  • Mehrere Auftraggeber
  • Auslagen
  • Sonstige Aufwendungen
  • Hebegebühr
  • Honorarvereinbarung
  • Vorschuss
  • Rechnung
  • Kostenerstattung
  • Beratungshilfe
  • Prozesskostenhilfe
  • Prozessfinanzierung

 

Die Anwaltsvergütung ist vom Einzelfall abhängig. Zumeist spielen Streitwert, Gebührensätze und die jeweilige Verfahrensart eine entscheidende Rolle. Der Ratgeber "Anwaltskosten Teil 2" schlüsselt an markanten Beispielen die Kosten für die häufigsten Fälle der außergerichtlichen und gerichtlichen Anwaltstätigkeit auf: Von Beratung über Güteverfahren und Mahnverfahren bis zum Prozess. Dabei sind alle Neuregelungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berücksichtigt.


Anwaltskosten Teil II

Inhalt

  • Einführung
  • Beratung
  • Außergerichtliche Vertretung
  • Außergerichtliche Einigung
  • Verwaltungsverfahren
  • Güteverfahren
  • Zivilprozess
  • Familiengericht
  • Arbeitsgericht
  • Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckung
  • Insolvenzverfahren
  • Verwaltungsgericht
  • Sozialgericht
  • Finanzgericht
  • Strafprozess
  • Bußgeldverfahren

 

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