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Weihnachtsgeld - Auslegung einer arbeitsvertraglichen Vergütungsklausel
In einem Fall aus der betrieblichen Praxis war in einem Arbeitsvertrag unter Punkt "Vergütung und sonstige Leistungen" u. a. Folgendes geregelt: "Die Zahlung von Gratifikationen, Tantiemen, Prämien und sonstigen
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Internetrecht

Bundespräsident Christian Wulff erstattet Strafanzeige gegen Facebook-Blogger
Laut Mitteilung der Onlineausgabe der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 30.12.2011 hat Bundespräsident Christian Wulff Strafanzeige
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Wettbewerbsrecht

Europäische Textilkennzeichnungsverordnung
Die Kennzeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen wird gegenwärtig in Deutschland von dem Textilkennzeichnungsgesetz
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JIPS4
Kanzleiphilosophie PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, den 09. Mai 2007 um 11:48 Uhr

„Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren". (Mahatma Gandhi)

Die parteiliche Interessenvertretung als Anwalt ist unser Auftrag, unser Beruf und unsere Berufung. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwalt und Mandant ist die Basis des Erfolges. Die optimale Betreuung des Mandanten ist nicht nur das gemeinsame Ziel, sondern auch unser oberstes  Gebot. Die Fähigkeit zur Kommunikation, die Erreichbarkeit gehört für uns ebenso zum Service wie ein enger, aufgeschlossener Kontakt zu den Mandanten.
Die deutsche Rechtsordnung versteht den Anwalt als Organ der Rechtspflege; ebenso wie Richter und Staatsanwälte. Jedoch darf sich ein guter Anwalt nicht als Anwalt des Rechts verstehen, sondern als Anwalt seines Klienten. Selbstverständlich haben wir uns alle am geltenden Recht zu messen und die Gesetze zu achten. Der anwaltliche Auftrag ist jedoch viel mehr, als im Namen des Gesetzes zu handeln. Für letzteres sind Justiz, Staatsanwaltschaft oder Gerichte zuständig. Wir hingegen sind zunächst für unsere Klienten als Mensch und Fachmann da und nicht für den Staat.


uhrfoHerausragende anwaltliche Arbeit erfordert neben hoher psychologischer Kompetenz und sozialem Einfühlungsvermögen sowie strategischem Denken natürlich auch juristischen und wirtschaftlichen Sachverstand. Komplexe Sachverhalte sind allein mit rechtlichen Kenntnissen nicht adäquat aufzuarbeiten. Hinter jedem Mandat steht ein höchst individuelles Schicksal mit persönlichen Hintergründen, das einzigartig und einmalig ist. Um das Vertrauen des Mandanten zu rechtfertigen, bedarf jede Fallbearbeitung einer ernsthaften Bezogenheit auf den einzelnen Menschen. Wir sehen unsere Aufgaben primär darin, maßgeschneiderte Lösungen auszuarbeiten, um unseren Klienten ein optimales Ergebnis zu angemessenen Konditionen zu verschaffen.  Dabei orientieren wir uns bewusst an den Strukturen, Vorstellungen und Visionen unserer Mandanten. Unsere Unabhängigkeit, absolute Verschwiegenheit und Treue zum Klienten garantieren eine interessengerechte Vertretung unserer Mandanten.

Einen wichtigen Teil unserer Arbeit sehen wir in der präventiven Streitvermeidung und Streitverhinderung. Rechtsstreitigkeiten kosten Nerven, Zeit und Geld. Wir wollen Ihnen und auch uns selbst dies ersparen! Daher streben wir zum einen an, durch zweckmäßige Vertragsgestaltung konfliktanfällige Lebenssachverhalte von Anfang an so zu regeln, dass keine vorhersehbaren Streitpunkte mehr verbleiben.


Voraussetzung für eine erfolgreiche Fallbearbeitung ist neben einer soliden Ausbildung und intensiven Berufspraxis vor allem auch die charakterliche Eignung und Einstellung des Anwalts. Strategisches Denken ist ebenso unverzichtbar wie das Einfühlungsvermögen des Anwalts in das Mandat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anwalt den vorgebrachten Sachverhalt völlig ungefiltert übernehmen muss. Eine sachliche Aufarbeitung mit einer gewissen Distanz innerhalb des Mandates stellt für den Klienten eine oft nicht zu unterschätzende Entscheidungshilfe dar.


Wir stützen uns bei unserer täglichen Arbeit auf den Einsatz modernster Informationssysteme, EDV- Systeme und Kommunikationsmittel. Damit sind wir in der Lage in kürzester Zeit umfangreiche Recherchen durchzuführen. Über die laufende Entwicklung in der Rechtsprechung und in der Gesetzgebung halten wir unsere Klienten und Interessierte mit unserem Newsletter auf dem neuesten Stand.

Nicht zu letzt besteht in unserer Kanzlei eine hohe Kostentransparenz. Denn Sie sollen zum Einen wissen mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, zum Anderen aber auch wofür Sie Ihr Anwaltshonorar zahlen. Zum Thema Kostentransparenz lesen Sie bitte hier weiter.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. Juli 2007 um 12:02 Uhr
 

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