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Urmann + Collegen


Seit Jahren spricht die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die ihren Sitz in Regensburg hat, Abmahnungen im Namen der verschiedensten Rechteinhaber aus. Diese Abmahnungen richten sich gegen die Inhaber von Internetanschlüssen, denen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschütztes Material, zu denen insbesondere Filme (aber auch Musikwerke, Software, Hörbücher, etc.) zählen, in Internettauschbörsen, die als Filesharing-Clients bekannt sind, unerlaubt zu verwerten.

Die Nutzung solcher Filesharing-Tauschbörsen ist jedoch grundsätzlich als illegal anzusehen, wenn darüber urheberrechtlich geschütztes Material nicht nur ausgetauscht, sondern ebenfalls zum Upload für andere Nutzer angeboten wird.

Das Herunterladen von Filmen, Musik, etc., sowie der damit einhergehende Upload (also das Verbreiten) kann dann eine urheberrechtliche Abmahnung des Rechteinhabers, vertreten durch die U + C Rechtsanwälte, nach sich ziehen.

Was veranlasst die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN, mir eine Abmahnung zu senden?
Die Filesharing Netzwerke, die auch als P2P – Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen bezeichnet werden, werden in der Regel von sogenannten Anti-Piracy-Firmen auf Urheberrechtsverletzungen hin durchsucht. Diese Firmen forschen dabei nach Dateien, die urheberrechtlich geschützt sind und handeln im Auftrag der Rechteinhaber. Die IP-Adresse des Nutzers, der eine solche Internettauschbörse benutzt und dabei geschützte Werke zur Verfügung stellt, wird anschließend registriert – sodann führen die Firmen einen Testdownload durch. Die festgestellten, urheberrechtlich geschützten Werke lassen sich dabei mit den Originalwerken abgleichen. Dazu wenden die Anti-Piracy-Firmen eine spezielle Software an. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass direkt nach dem Start eines Downloads, der durch einen Nutzer der Tauschbörse durchgeführt wird, umgehend kleinste Teile der Datei (die das geschützte Material enthält) wiederum automatisch für andere Nutzer zum Download bereit gestellt wird. Auch wenn sich der Upload bei einigen Tauschbörsen auf ein Minimum reduzieren lässt, kann dennoch nicht sichergestellt werden, dass nicht doch ein (minimaler) Upload stattfindet.

Wie ist es möglich, dass die Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN an meine Adresse kommen, damit sie die Abmahnung übersenden können?
Der Rechtsanwaltskanzlei URMANN + COLLEGEN werden die vollständigen Adressdaten, die für die Zustellung der Abmahnung notwendig sind, im Anschluss an ein gerichtliches Auskunftsverfahren nach § 101 Absatz 9 des Urhebergesetzes (UrhG) übergeben. Für den Internetprovider besteht daher die Verpflichtung, die IP-Adresse, welche das Anti-Piracy-Unternehmen zuvor ja ermittelt hat, den entsprechenden Adressdaten zuzuordnen und diese Daten sodann an die Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN zu übergeben. Somit kann der User davon ausgehen, dass die Abmahnung der Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN bereits fast vor der Tür stehen wird. Wir haben in diesem Zusammenhang die Erfahrung gemacht, dass die Vielzahl der Internetnutzer über eine sogenannte „dynamische IP-Adresse“ verfügt, die ihnen durch ihren Internetprovider zugeordnet wird. Daraus resultiert, dass die IP-Adresse, die in der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte angegeben wird, nicht zwingend mit der jeweils aktuellen IP-Adresse des Users (bspw. am Tage des Zugangs der Abmahnung) übereinstimmen muss.

Was beabsichtigen die Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN mit der Abmahnung?
Die Anwaltskanzlei URMANN + COLLEGEN verfolgt mit der Abmahnung die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung wirkt sich jedoch wiederum aufgrund ihrer lebenslänglichen Gültigkeit auf den Rest des Lebens des Unterzeichnenden aus. Der Grund dafür liegt darin, dass der Empfänger der Abmahnung lebenslänglich an die strafbewehrte Unterlassungserklärung gebunden ist, hat er sie erst einmal unterzeichnet. Wegen des damit einhergehenden hohen Risikos muss deshalb dringend davon abgeraten werden, die vorgefertigte Unterlassungserklärung, welche die U+C Rechtsanwälte mit der Abmahnung mitsenden, ohne vorherige Abänderungen zu unterzeichnen und abzugeben. Es ist nämlich möglich und dringend geboten, die Risiken der strafbewehrten Unterlassungserklärung durch eine geänderte, modifizierte Unterlassungserklärung deutlich zu minimieren.

Was genau bedeutet „modifizierte Unterlassungserklärung“?
Es handelt sich bei den Unterlassungserklärungen, welche durch die Rechtsanwaltskanzlei URMANN + COLLEGEN den Abmahnungen beigefügt werden, sozusagen nur um einen Vertragsentwurf. Jedoch haben wir die Erfahrungen gemacht, dass die Kanzlei U+C Rechtsanwälte Entwürfe der strafbewehrten Unterlassungserklärung erstellt, die bei weitem die Mindestanforderungen übersteigen, die von der Rechtsprechung gefordert werden. Vor allem geht eine Gefahr der schriftlichen Anerkennung dadurch aus, dass ein Schadensersatzanspruch sowie die Übernahme der Anwaltskosten für die Abmahnung in dem Entwurf festgehalten werden. Hier kann die Erfahrung eines Rechtsanwaltes, dessen Spezialgebiet das Urheberrecht ist, von entscheidender Bedeutung für die Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei URMANN + COLLEGEN sein. Damit ist es Ihnen möglich, dass die mit der Abmahnung mitgesendete Unterlassungserklärung der Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN lediglich auf die Mindestanforderung „heruntergeschraubt“ wird. Über diesen Weg wird der Empfänger der Abmahnung, der eine solche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben muss, für den Rest seines Lebens die größtmögliche Sicherheit haben.

Wir können deshalb nur dringend davon abraten, dass Sie diese Unterlassungserklärungen, die Ihnen mit der Abmahnung durch die Anwaltskanzlei U+C Rechtsanwälte zugehen, leichtfertig abtun und sie möglicherweise als eine reine Abzocke oder eine unberechtigte Massenabmahnung werten. Auf keinen Fall sollten Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen und unreflektiert an die Kanzlei URMANN + COLLEGEN zurücksenden, denn die Gefahr für Sie, die von einer solchen Unterlassungserklärung ausgeht, kann nur begrenzt werden, wenn man rechtzeitig sowie taktisch sinnvoll handelt.

Weshalb setzt die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN die gesetzten Fristen so kurz?
Wir konnten leider in unserer täglichen Praxisarbeit vermehrt feststellen, dass die Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN die Fristen in den urheberrechtlichen Abmahnungen extrem knapp setzen. Dies führt dazu, dass dem Empfänger bei längeren Postlaufzeiten lediglich noch wenige Tage verbleiben, bis die von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN gesetzte Frist ausläuft.

Da bei Urheberrechtsverletzungen jedoch eine besondere Dringlichkeit vorliegt, haben die Gerichte in der Vergangenheit vermehrt die gesetzten Fristen von lediglich einigen Tagen als rechtmäßig angesehen. Daher ist unbedingt anzuraten, die Fristen der Abmahnungen von der Rechtsanwaltskanzlei URMANN + COLLEGEN einzuhalten. Dies gilt selbst dann, wenn Sie die Abmahnung der Kanzlei URMANN + COLLEGEN nicht als Einschreiben, sondern lediglich mittels eines einfachen Briefes erhalten haben. Denn im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens müssen die Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN nur nachweisen, dass sie die Abmahnung sozusagen „auf den Weg gebracht“ haben. Prinzipiell wäre sogar das Versenden der Abmahnung via Mail gerechtfertigt.

Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, auf die Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN zu reagieren?
Hierauf gibt es nur eine Antwort: JA! Sie sollten unbedingt auf eine mögliche Abmahnung der Kanzlei URMANN + COLLEGEN reagieren. Nach unseren Erfahrungen ist es die denkbar schlechteste Lösung, bei einer Abmahnung den „Kopf in den Sand zu stecken“. Reagieren Sie nicht auf die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei URMANN + COLLEGEN, dann droht Ihnen eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage vor einem beliebigen Landgericht in Deutschland. Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Streitwerte, die in den Abmahnungen zum Tragen kommen (schon bei Filmen sind 30.000 Euro an der Tagesordnung) und des dadurch bedingten Kostenrisikos, wie beispielsweise Anwaltskosten und Gerichtskosten, welches zweifelsohne mehrere Tausend Euro betragen können, sollten Sie unbedingt besonnen und qualifiziert auf solch eine Abmahnung reagieren. Nur so lässt sich der Schaden abwenden und zukünftig eine größtmögliche Sicherheit aufbauen.

Ich hab eine Zahlungsaufforderung durch die Debcon GmbH erhalten, nachdem ich auf die erhaltene Abmahnung der U+C Rechtsanwälte nicht reagiert habe - außerdem werde ich mit einem SCHUFA-Eintrag bedroht. Was nun?

Es kann pauschal keine Aussage getroffen werden, wie auf ein Inkassoschreiben der Debcon GmbH reagiert werden sollte. Dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Darin einbezogen wird auch die Frage, ob und wie Sie sich im Vorfeld gegen die Abmahnung der U+C Rechtsanwälte gewehrt haben. Daher ist eine grundsätzliche Angabe der Reaktionsalternativen nicht möglich.

Als wichtig kann jedoch angesehen werden, dass Sie auf die Mahnung der Debcon GmbH mit dem angekündigten SCHUFA-Eintrag richtig reagieren, indem Sie der Forderung ausdrücklich widersprechen. Dies gilt vor allem vor dem Hintergrund der existentiellen Bedrohung. Es ist nämlich ein dringender Handlungsbedarf vorhanden, da es andernfalls allein aufgrund der ausgebliebenen Reaktion zu einem SCHUFA-Eintrag kommen kann (der womöglich aber überhaupt nicht gerechtfertigt ist). Die sich daraus ergebenden erheblichen Nachteile sollten Sie also dringend vermeiden.

Zu den Zahlungsaufforderungen und Mahnschreiben der Debcon GmbH finden Sie noch weitere Informationen auf unserer eigens dazu eingerichteten Website.

Wir können nur nochmals ausdrücklich davon abraten, die Abmahnungen der Kanzlei URMANN + COLLEGEN leichtfertig abzutun und diese als eine reine „Abzocke“, unberechtigte „Massenabmahnung“ oder gar „Betrug“ abzutun. 

Weiter haben wir Ihnen umfangreiche FAQ zu Filesharing-Abmahnungen zusammengestellt.


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