Abmahnung Urmann + Collegen Rechtsanwälte (U + C Rechtsanwälte)
Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg spricht seit Jahren im Namen von unterschiedlichen Rechteinhabern Abmahnungen gegen die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken, Filmen und Hörbüchern in Internettauschbörsen (Filesharing- Clients) aus.
Wir weisen zunächst darauf hin, dass die Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen illegal ist, wenn urheberrechtlich geschütztes Material wie Lieder und Filme ausgetauscht und zum Upload angeboten wird. Auch der reine Download ist illegal. Eine Abmahnung des Rechteinhabers kann die Folge sein.
Wie kommen die Rechtsanwälte U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH darauf mir eine Abmahnung zu schicken?
Filesharing Netzwerke (auch P2P- Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen genannt) werden erfahrungsgemäß von Anti- Piracy- Firmen auf urheberrechtlich geschützte Dateien der Auftrag gebenden Rechteinhaber durchsucht. Sodann wird die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien (User) geloggt und ein Testdownload gestartet. Die festgestellten urheberrechtlich geschützten Werke werden sodann nach unserer Erfahrung seitens der Anti Piracy Firmen mit Hilfe spezieller Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass nach dem Start eines Downloads der durch den User heruntergeladene kleinste denkbare Teil sofort für andere User zum Download bereit steht. Uns ist bekannt, dass sich in den meisten Tauschbörsen wie z.B. eMule, eDonkey, vuze, Bittorrent oder Bearshare der sogenannte Upload zwar einschränken lässt. Selbst jedoch in dem Fall, dass der Upload softwareseitig auf null reduziert werden kann, ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich kein Upload stattfindet.
Wie kommen die Rechtsanwälte U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an meine Adresse um mir die Abmahnung zu übersenden?
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhält den Namen und die Adressdaten der Empfänger der Abmahnungen durch ein gerichtliches Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Sodann ist der Internetprovider verpflichtet, der durch das Anti Piracy Unternehmen ermittelten IP-Adresse die jeweiligen Adressdaten des Users (=Empfänger der Abmahnung) zuzuordnen und diese Bestandsdaten (Adresse des Anschlussinhabers) an die Rechtsanwälte U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH herauszugeben. Die Abmahnung steht quasi somit schon kurz vor der Türe. Zu beachten ist hierbei, dass den meisten Internetnutzer eine nach unseren Erfahrungen sogenannte "dynamische IP-Adresse" von ihrem Provider zugeordnet wird. Dies hat zur Folge, dass die in der Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angegebene IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse des Users am Tag des Erhalts der Abmahnung übereinstimmen muss.
Was wollen die Rechtsanwälte U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung von mir?
Zunächst verlangt die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von dieser der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung geht erfahrungsgemäß auch die größte Gefahr für den Empfänger der Abmahnung für die nächsten 30 Jahre aus. Denn solange sind Unterzeichner einer derartigen strafbewehrten Unterlassungserklärung an diese gebunden. Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir nach unseren derzeitigen Erfahrungen nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung übersandte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Rahmen einer Abmahnung lassen sich durch eine abgeänderte, modifizierte Unterlassungserklärung erheblich minimieren.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Bei den seitens der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit den Abmahnungen übersandten Unterlassungserklärungen handelt es sich lediglich um einen "Vertragsentwurf". Unseren Erfahrungen nach geht dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch über die seitens der Rechtsprechung vorgegebenen Mindestanforderungen an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Zuge einer Abmahnung hinaus. Insbesondere besteht meist die Gefahr eines schriftlichen Anerkenntnisses z.B. durch die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches oder die Übernahme von Anwaltskosten die mit der Abmahnung ebenfalls geltend gemacht werden. Hier ist die Erfahrung eines im Urheberrecht erfahren Rechtsanwalts in Bezug auf Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von entscheidender Bedeutung. So stellen Sie sicher, die durch die Rechtsanwälte U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf die Mindestanforderung „herunter zu brechen“. Nur auf diesem Wege erhält der Adressat der Abmahnung die größtmögliche Sicherheit für die nächsten 30 Jahre.
Wir raten dringend davon ab, derartige Unterlassungserklärungen die mit der Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übersandt werden „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun und unreflektiert an die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterzeichnet zurückzusenden. Die Gefahren für den Empfänger der Abmahnung sind für die Zukunft kaum überschaubar.
Warum sind die von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung gesetzten Fristen so kurz?
In unserer täglichen Praxis müssen wir immer wieder feststellen, dass die von den Rechtsanwälten U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung gesetzten Fristen äußerst knapp bemessen sind. So kann es bei längeren Postlaufzeiten durchaus dazu kommen, dass dem Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung nur wenige Tage verbleiben, bis die von den Rechtsanwälten U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung gesetzte Frist abläuft.
Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bei Urheberrechtsverletzungen haben nach unseren Erfahrungen bereits mehrere Gerichte Fristen im Rahmen von Abmahnungen von wenigen Tagen als rechtmäßig angesehen. Die Fristen der Abmahnungen der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind daher unbedingt einzuhalten! Auch wenn Sie die Abmahnung der Rechtsanwälte U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lediglich durch einen "einfachen Brief", also gerade nicht per Einschreiben erhalten haben, müssen Sie auf die Abmahnung reagieren. Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den "Weg" zu Ihnen gebracht wurde. So ist z.B. das Versenden der Abmahnung per E-Mail auch möglich.
Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH überhaupt reagieren?
Ganz klar: JA! In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hier erfahrungsgemäß sicherlich die denkbar schlechteste Variante auf eine solche Abmahnung zu reagieren. Im Falle des Nichtreagierens auf eine Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH droht Ihnen grundsätzlich eine einstweilige Verfügung durch ein Landgericht oder ein entsprechendes Hauptsacheverfahren. Angesichts der extrem hohen Streitwerte in den Abmahnungen (z.B. bei Filmen sind 30.000 EUR keine Seltenheit) und des damit einhergehenden Kostenrisikos (Anwaltskosten, Gerichtskosten), das sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen kann, ist besonnenes und qualifiziertes Handeln auf eine solche Abmahnung angebracht, um Schaden abzuwenden und um für die Zukunft eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.
Jetzt habe ich eine Zahlungsaufforderung von der Debcon GmbH erhalten, nachdem ich auf die Abmahnung der U+C Rechtsanwälte nicht gezahlt habe und werde mit einem SCHUFA-Eintrag bedroht. Was soll ich machen?
Wie genau auf die Inkassoschreiben der Debcon GmbH zu reagieren ist, hängt leider immer vom Einzelfall ab, insbesondere davon, ob und wie man sich zuvor gegen die Abmahnung der U+C Rechtsanwälte verteidigt hat, sodaß eine generelle Reaktionsmöglichkeit hier nicht genannt werden kann.
Wichtig ist jedoch, daß man insbesondere im Hinblick auf die existentielle Bedeutung des in der Mahnung der Debcon GmbH angekündigten SCHUFA-Eintrags richtig reagiert und dabei bspw. der Forderung widerspricht. Hierbei ist dringender Handlungsbedarf gegeben, weil es ansonsten – bspw. mangels Widerspruch – tatsächlich zu einem SCHUFA-Eintrag kommen kann. Die damit einhergehenden erheblichen Nachteile sollten also schon dringend im Vorfeld vermieden werden.
Weitere Informationen zu den Zahlungsaufforderungen / Mahnschreiben der Debcon GmbH finden Sie auch auf unsere dafür eigens eingerichteten Internetseite http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/forderung-inkasso-schreiben-schufa-androhung-durch-debcon-gmbh-debcon-de-nach-abmahnung-der-u-c-rechtsanwalte-urmann-collegen.html .
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