Rasch

 

Die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg sprechen seit Jahren im Namen von unterschiedlichen Rechteinhabern wie


• Universal Music GmbH
• Sony Music Entertainment Germany GmbH
• Warner Music Group Germany Holding GmbH
• EMI Music Germany GmbH & Co.KG.


gegen die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken Internettauschbörsen (Filesharing- Clients) Abmahnungen aus.


Wir weisen zunächst darauf hin, dass die Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen illegal ist, wenn urheberrechtlich geschütztes Material wie Lieder und Filme ausgetauscht und zum Upload angeboten wird. Auch der reine Download ist illegal. 

Wie kommen die Rechtsanwälte Rasch darauf mir eine Abmahnung zu schicken?

Filesharing Netzwerke (auch P2P- Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen genannt) werden erfahrungsgemäß von Anti- Piracy- Firmen auf urheberrechtlich geschützte Dateien der Auftrag gebenden Rechteinhaber durchsucht. Sodann wird die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien (User) geloggt und ein Testdownload gestartet. Die festgestellten urheberrechtlich geschützten Werke werden sodann nach unserer Erfahrung seitens der Anti Piracy Firmen mit Hilfe spezieller Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass nach dem Start eines Downloads der durch den User heruntergeladene kleinste denkbare Teil sofort für andere User zum Download bereit steht. Uns ist bekannt, dass sich in den meisten Tauschbörsen wie z.B. eMule, eDonkey, vuze, Bittorrent oder Bearshare der sogenannte Upload zwar einschränken lässt. Selbst jedoch in dem Fall, dass der Upload softwareseitig auf null reduziert werden kann, ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich kein Upload stattfindet.

Wie kommt die Kanzlei Rasch an meine Adresse um mir die Abmahnung zu übersenden?

Die Kanzlei Rasch erhält den Namen und die Adressdaten der Empfänger der Abmahnungen durch ein gerichtliches Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Sodann ist der Internetprovider verpflichtet, der durch das Anti Piracy Unternehmen ermittelten IP-Adresse die jeweiligen Adressdaten des Users (=Empfänger der Abmahnung) zuzuordnen und diese Bestandsdaten (Adresse des Anschlussinhabers) an die Rechtsanwälte Rasch herauszugeben. Die Abmahnung der Kanzlei Rasch steht quasi somit schon kurz vor der Türe. Zu beachten ist hierbei, dass den meisten Internetnutzer eine nach unseren Erfahrungen sogenannte "dynamische IP-Adresse" von ihrem Provider zugeordnet wird. Dies hat zur Folge, dass die in der Abmahnung der Kanzlei Rasch angegebene IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse des Users am Tag des Erhalts der Abmahnung übereinstimmen muss.

Was wollen die Rechtsanwälte Rasch mit der Abmahnung von mir?

Zunächst verlangt die Kanzlei Rasch mit der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von dieser der Abmahnung der Kanzlei Rasch beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung geht erfahrungsgemäß auch die größte Gefahr für den Empfänger der Abmahnung für die nächsten 30 Jahre aus. Denn solange sind Unterzeichner einer derartigen strafbewehrten Unterlassungserklärung an diese gebunden. Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir nach unseren derzeitigen Erfahrungen nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei Rasch mit der Abmahnung übersandte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im Rahmen einer Abmahnung lassen sich durch eine abgeänderte, modifizierte Unterlassungserklärung erheblich minimieren.

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Bei den seitens der Kanzlei Rasch mit den Abmahnungen übersandten Unterlassungserklärungen handelt es sich lediglich um einen "Vertragsentwurf". Unseren Erfahrungen nach geht dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch über die seitens der Rechtsprechung vorgegebenen Mindestanforderungen an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Zuge einer Abmahnung hinaus. Insbesondere besteht meist die Gefahr eines schriftlichen Anerkenntnisses z.B. durch die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches oder die Übernahme von Anwaltskosten die mit der Abmahnung ebenfalls geltend gemacht werden. Hier ist die Erfahrung eines im Urheberrecht erfahren Rechtsanwalts in Bezug auf Abmahnungen von entscheidender Bedeutung. So stellen Sie sicher, die durch die Rechtsanwälte Rasch mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf die Mindestanforderung „herunter zu brechen“. Nur auf diesem Wege erhält der Adressat der Abmahnung die größtmögliche Sicherheit für die nächsten 30 Jahre.

Wir raten dringend davon ab, derartige Unterlassungserklärungen die mit der Abmahnung übersandt werden „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“, „Betrug" oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun und unreflektiert an die Kanzlei Rasch unterzeichnet zurückzusenden. Die Gefahren für den Empfänger der Abmahnung sind für die Zukunft kaum überschaubar.

Warum sind die von der Kanzlei Rasch mit der Abmahnung gesetzten Fristen so kurz?

In unserer täglichen Praxis müssen wir immer wieder feststellen, dass die von den Rechtsanwälten Rasch mit der Abmahnung gesetzten Fristen äußerst knapp bemessen sind. So kann es bei längeren Postlaufzeiten durchaus dazu kommen, dass dem Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung nur wenige Tage verbleiben, bis die von den Rechtsanwälten Rasch mit der Abmahnung gesetzte Frist abläuft.

Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bei Urheberrechtsverletzungen haben nach unseren Erfahrungen bereits mehrere Gerichte Fristen im Rahmen von Abmahnungen von wenigen Tagen als rechtmäßig angesehen. Die Fristen der Abmahnungen der Kanzlei Rasch sind daher unbedingt einzuhalten! Auch wenn Sie die Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch lediglich durch einen "einfachen Brief", also gerade nicht per Einschreiben erhalten haben, müssen Sie auf die Abmahnung reagieren. Die Kanzlei Rasch ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den "Weg" zu Ihnen gebracht wurde. So ist z.B. das Versenden der Abmahnung per E-Mail auch möglich.

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei Rasch überhaupt reagieren?

Ganz klar: JA! In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei Rasch reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hier erfahrungsgemäß sicherlich die denkbar schlechteste Variante auf eine solche Abmahnung zu reagieren. Im Falle des Nichtreagierens auf eine Abmahnung der Kanzlei Rasch droht Ihnen grundsätzlich eine einstweilige Verfügung durch ein Landgericht oder ein entsprechendes Hauptsacheverfahren. Angesichts der extrem hohen Streitwerte in den Abmahnungen (z.B. bei Filmen sind 30.000 EUR keine Seltenheit) und des damit einhergehenden Kostenrisikos (Anwaltskosten, Gerichtskosten), das sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen kann, ist besonnenes und qualifiziertes Handeln auf eine solche Abmahnung angebracht, um Schaden abzuwenden und um für die Zukunft eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.

Wir raten dringend davon ab, derartige Abmahnungen der Kanzlei Rasch „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“, „Betrug" oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun.

 

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    Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.

    In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

    - Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
    - Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
    - Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
    - Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
    - Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen

    Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

    Anwaltskanzlei Weiß & Partner®, Rechtsanwälte, Patentanwalt

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    kanzlei@ratgeberrecht.eu

    Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

    Ihre Vorteile:

    • Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
    • Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
    • Persönlicher Ansprechpartner und eigener anwaltlicher Sachbearbeiter
    • Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

    Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

    Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.

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