Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Hamburg

 

Die Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sprechen derzeit im Namen verschiedener Firmen urheberrechtliche Abmahnungen (Filesharing) aus.

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg mahnt seit Jahren im Namen von unterschiedlichen Rechteinhabern die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken, Filmen und Hörbüchern in Internettauschbörsen (Filesharing- Clients) ab.

Wir weisen zunächst darauf hin, dass die Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen illegal ist, wenn urheberrechtlich geschütztes Material wie Lieder und Filme ausgetauscht und zum Upload angeboten wird. Auch der reine Download ist illegal.

 

Wie kommt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf mich?

Filesharing Netzwerke (auch P2P- Peer-to-Peer-Netzwerke oder Tauschbörsen genannt) werden von Anti- Piracy- Firmen auf urheberrechtlich geschützte Dateien der auftraggebenden Rechteinhaber durchsucht. Sodann wird die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien (User) geloggt und ein Testdownload gestartet. Die festgestellten urheberrechtlich geschützten Werke werden sodann seitens der Anti Piracy Firmen mit Hilfe spezieller Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen. Hierbei ist von besonderer Bedeutung, dass nach dem Start eines Downloads der durch den User heruntergeladene kleinste denkbare Teil sofort für andere User zum Download bereit steht. Uns ist bekannt, dass sich in den meisten Tauschbörsen wie z.B. eMule, eDonkey, vuze, Bittorrent oder Bearshare der sogenannte Upload zwar einschränken lässt. Selbst jedoch in dem Fall, dass der Upload softwareseitig auf null reduziert werden kann, ist nicht sicher gestellt, dass tatsächlich kein Upload stattfindet.

 

Wie kommt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an meine Adresse?

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten durch ein gerichtliches Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG. Sodann ist der Internetprovider verpflichtet, der durch das Anti Piracy Unternehmen ermittelten IP-Adresse die jeweiligen Adressdaten des Users zuzuordnen und diese Bestandsdaten (Adresse des Anschlussinhabers) an die Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH herauszugeben. Zu beachten ist hierbei, dass den meisten Internetnutzer eine sogenannte "dynamische IP-Adresse" von ihrem Provider zugeordnet wird. Dies hat zur Folge, dass die in dem Abmahnschreiben der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angegebene IP-Adresse nicht mit der IP-Adresse des Users am Tag des Erhalts der Abmahnung übereinstimmen muss.

 

Was will die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von mir?

Zunächst verlangt die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von dieser strafbewehrten Unterlassungserklärung geht auch die größte Gefahr für den Abgemahnten für die nächsten 30 Jahre aus. Denn solange sind Unterzeichner einer derartigen strafbewehrten Unterlassungserklärung an diese gebunden. Aufgrund dieses erheblichen Risikos können wir nicht dazu raten, die seitens der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ohne vorherige Änderung abzugeben. Die Risiken einer strafbewehrten Unterlassungserklärung lassen sich durch eine abgeänderte, als modifizierte Unterlassungserklärung erheblich minimieren.

 

Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Bei den seitens der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung übersandten Unterlassungserklärungen handelt es sich lediglich um einen "Vertragsentwurf". Unseren Erfahrungen nach geht dieser Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungserklärung jedoch über die seitens der Rechtsprechung vorgegebenen Mindestanforderungen an eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hinaus. Insbesondere besteht meist die Gefahr eines schriftlichen Anerkenntnisses z.B. durch die Anerkennung eines Schadensersatzanspruches oder die Übernahme von Anwaltskosten. Hier ist die Erfahrung eines im Urheberrecht erfahren Rechtsanwalts von entscheidender Bedeutung. So stellen Sie sicher, die durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Abmahnung übersandte Unterlassungserklärung auf die Mindestanforderung „herunter zu brechen“. Nur auf diesem Wege erhält der Abgemahnte die größtmögliche Sicherheit für die nächsten 30 Jahre.

Wir raten dringend davon ab, derartige Unterlassungserklärungen „auf die leichte Schulter“ zu nehmen und diese als reine „Abzocke“ oder unberechtigte „Massenabmahnung“ abzutun und unreflektiert an die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unterzeichnet zurückzusenden. Die Gefahren für den Abgemahnten sind für die Zukunft kaum überschaubar.

 

Warum sind die von der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gesetzten Fristen so kurz?

In unserer täglichen Praxis müssen wir immer wieder feststellen, dass die von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gesetzten Fristen knapp bemessen sind. So kann es bei längeren Postlaufzeiten durchaus dazu kommen, dass dem Adressat der urheberrechtlichen Abmahnung nur wenige Tage verbleiben, bis die von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in dem Abmahnschreiben gesetzte Frist abläuft.

Aufgrund der Dringlichkeit der Angelegenheit bei Urheberrechtsverletzungen haben bereits mehrere Gerichte Fristen von wenigen Tagen als rechtmäßig angesehen. Die Fristen der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind daher unbedingt einzuhalten! Auch wenn Sie die Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH lediglich durch einen "einfachen Brief", also gerade nicht per Einschreiben erhalten haben, müssen Sie reagieren. Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens lediglich verpflichtet nachzuweisen, dass die Abmahnung auf den "Weg" zu Ihnen gebracht wurde. So ist z.B. das Versenden eines Abmahnschreibens per E-Mail auch möglich.

 

Muss ich auf die Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH überhaupt reagieren?

Ganz klar: JA! In jedem Fall sollten Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH reagieren. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist hier sicherlich die denkbar schlechteste Variante. Im Falle des Nichtreagierens auf ein Abmahnschreiben der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH droht Ihnen grundsätzlich eine einstweilige Verfügung durch ein Landgericht oder ein entsprechendes Hauptsacheverfahren. Angesichts der extrem hohen Streitwerte (z.B. bei Filmen sind 30.000 EUR keine Seltenheit) und des damit einhergehenden Kostenrisikos (Anwaltskosten, Gerichtskosten), das sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen kann, ist besonnenes und qualifiziertes Handeln angebracht, um Schaden abzuwenden und um für die Zukunft eine größtmögliche Sicherheit zu bieten.

 

Was passiert, wenn ich die Forderung, die die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Abmahner an mich stellt, nicht zahle?

Wenn Sie die Kosten der Abmahnung und/oder die darin geltend gemachten Schadensersatzansprüche nicht ausgleichen, müssen Sie damit rechnen, dass auch die Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden. Uns ist jüngst (Stand: Oktober 2011) durch mehrere Betroffene, die nicht von uns vertreten waren, mitgeteilt worden, dass die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellt, um auf diesem Wege die mit der Abmahnung geltend gemachten Pauschalbeträge gerichtlich einzutreiben. In dem Mahnbescheid werden sodann nicht nur die Pauschalbeträge aus der Abmahnung geltend gemacht, sondern darüberhinaus auch die anfallenden Gerichtskosten und weitere Rechtsanwaltsgebühren. Als Streitgericht hat die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH das Amtsgericht Hamburg angegeben. In den uns vorliegenden Fällen ist insbesondere beachtlich, dass zwischen Abmahnung und Mahnbescheid etwa ein Jahr vergangen ist. Spätestens wenn Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten haben, sollten Sie sich zwingend und ggf. unter fachkundiger Hilfe überlegen, ob und wie Sie gegen den Mahnbescheid vorgehen. Hierbei gilt insbesondere zu beachten, dass die Sache nunmehr äußerst eilbedürftig ist, da gegen einen Mahnbescheid binnen 2 Wochen ab Zustellung Widerspruch zu erheben wäre, wenn man gegen die Forderung vorgehen möchte. Andernfalls ist es der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH möglich, nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Reagiert man auch auf diesen Vollstreckungsbescheid nicht oder nicht fristgerecht, hält die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH einen rechtskräftigen und vollstreckbaren Titel in den Händen, mit dem dann auch Maßnahmen der Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Gehaltspfändung, etc.) eingeleitet werden könnten und zwar auch dann, wenn die ursprüngliche Forderung vielleicht überhaupt nicht oder nur teilweise berechtigt gewesen ist. Bevor Sie sich jedoch überlegen, Rechtsmittel gegen einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid einzulegen, sollten Sie sich dringend Gedanken über die möglichen Kostenfolgen und Kostenrisiken machen und auch insoweit bei Zweifelsfällen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wenn dann fristgerecht Rechtsmittel eingelegt wird, werden die Karten sozusagen neu gemischt und die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH muss die im Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid behaupteten Ansprüche im Rahmen eines "normalen" gerichtlichen Verfahrens darlegen und beweisen, bis letztlich ein Gericht entscheidet, ob die Forderung berechtigt war oder auch nicht. Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Forderung nicht berechtigt ist, hat letztlich der Abmahner, in dessen Namen die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Mahnbescheid beantragte, die gesamten Kosten des Rechtsstreits (also auch die Ihres eigenen Rechtsanwalts) zu tragen.

Beachten Sie auch unsere Partnerseite mit vielen zusätzlichen Informationen zu den Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

 

 

Abmahnung erhalten? Wir beraten Sie sofort!

Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein erstes kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung.



In jedweden Zweifelsfällen oder bei den geringsten Unsicherheiten empfehlen wir aufgrund der mit Abmahnungen grundsätzlich einhergehenden (Kosten-) Risiken:

Abmahnung und Briefumschlag sorgfältig aufbewahren
Keine voreilige Reaktion – aber: Fristen notieren und beachten !!!
Kein eigener Kontakt mit dem Abmahner oder den Rechtsanwälten
Abmahnung an uns übersenden und kostenloses Angebot anfordern
Im Falle einer Beauftragung den Rest von uns abwickeln lassen


Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns die an Sie gerichtete Abmahnung per Fax oder E-Mail übersenden. Wenn Sie bei der Übersendung der Abmahnung Ihren Namen und Ihre Telefonnummer angeben, werden wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen und Ihnen ein Pauschalangebot für die Vertretung in Ihrem konkreten Fall unterbreiten.

Kanzlei Weiß & Partner, Rechtsanwälte, Patentanwalt

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Unser auf Abmahnungen spezialisiertes Team bietet Ihnen fachkundige, schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Bearbeitung Ihrer Abmahnung. Die Kanzlei Weiß & Partner ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig.

Ihre Vorteile:

Ortsunabhängige anwaltliche Bearbeitung in ganz Deutschland
Keine versteckten Kosten aufgrund eines Pauschalpreises für unser gesamtes beratendes und außergerichtliches Tätigwerden
Persönlicher Ansprechpartner und eigner anwaltlicher Sachbearbeiter
Kontakt per E-Mail, Telefon, Fax und Post

 

Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos (mit Ausnahme natürlich der anfallenden ortsüblichen Telefonkosten) und unverbindlich.

Lernen Sie uns daher gern persönlich / telefonisch kennen, indem wir Ihnen eine kurze generelle Stellungnahme zu Abmahnungen geben und miteinander erörtern, wie wir Ihnen behilflich sein können.