FAREDS
Abmahnungserfahrungen mit der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Seit mehreren Monaten werden massenhaft Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen (durch „Filesharing“ bzw. wegen der Nutzung von Internettauschbörsen) von den Rechtsanwälten der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hamburg ausgesprochen. Die Auftraggeber sind dabei die jeweiligen Rechteinhaber.
Schon seit mehreren Monaten verschickt die Kanzlei der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen an die Inhaber von Internetanschlüssen, die damit begründet werden, dass der dringende Verdacht einer unerlaubten Verwertung geschützter Filme, Musikwerke oder Hörbüchern über Internettauschbörsen (sogenannte Filesharing-Clients) stattgefunden habe.
Natürlich ist dabei zunächst darauf hinzuweisen, dass die Nutzung der Filesharing-Tauschbörsen als illegal zu bezeichnen ist, wenn dort urheberrechtliches Material ausgetauscht oder aber zum Upload angeboten wird. Selbst der Download kann jedoch als rechtswidrig bezeichnet werden.
Wie kommen die FAREDS Rechtsanwälte denn überhaupt an meine Daten?
Filesharing Netzwerke (P2P-Peer-to-Peer-Netzwerke bzw. Internet-Tauschbörsen) werden von Anti-Piracy-Unternehmen nach urheberrechtlich geschützten Dateien durchsucht, wenn sie den entsprechenden Auftrag der Rechteinhaber erhalten. Sind sie bei der Suche nach Urheberrechtsverletzungen fündig geworden, wird die IP-Adresse des jeweiligen Users geloggt und ein Testdownload durchgeführt. Die dabei festgestellten Werke lassen sich von Seiten der Anti-Piracy-Unternehmen dann über eine spezielle Software mit den Originalwerken der Rechteinhaber abgleichen. Beachtlich ist dabei, dass nach dem Downloadstart durch den User selbst kleinste, heruntergeladene Teile ausreichend sind, um anderen Usern sofort einen Download an diesen Dateiteilen zu ermöglichen. Auch ist uns bekannt, dass sich der Upload bei den meisten Tauschbörsen, zu denen u.a. Bearshare, Bittorrent, Vuze, dDonkey oder eMule zählen, zwar einschränken lässt. Aber selbst in solch einem Fall kann nicht sichergestellt werden, wenn der Upload softwareseitig vollständig reduziert wird, dass nicht doch ein noch ein minimaler Upload stattfindet.
Wie ist es möglich, dass die Kanzlei der FAREDS Rechtsanwälte dann an meine Adresse kommt?
Durch ein gerichtliches Auskunftsverfahren, welches sich auf den § 101 Absatz 9 UrhG stützt, erhalten die Rechtsanwälte FAREDS die vollständigen Daten des Abmahnungsempfängers. Hierbei geht es darum, dass der jeweilige Internetanbieter der Verpflichtung nachkommen muss, die IP-Adresse, welche ja zuvor durch die Anti-Piracy-Firma ermittelt wurde, den dazugehörigen Userdaten zuzuordnen und danach die Bestandsdatei der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft zu übergeben. Dabei ist allerdings auch der Tatsache eine Beachtung zu schenken, dass die Internetnutzer heutzutage in den meisten Fällen über eine sogenannte „dynamische IP-Adresse“ verfügen, die sie von ihrem Provider zugeteilt bekommen. Dies wiederum hat zur Folge, dass die IP-Adresse, welche in dem Abmahnschreiben der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft angegeben ist, nicht zwingend der tagesaktuellen Adresse des Users entsprechen muss, wenn die Abmahnung eingegangen ist.
Was bezwecken die FAREDS Rechtsanwälte eigentlich genau mit der Abmahnung?
Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS verlangt die u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Von dieser Erklärung geht für Sie, wenn Sie abgemahnt wurden, auch die größte Gefahr aus und dies „lebenslänglich“, da Sie nach der Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Leben lang an Ihre Erklärung gebunden sind. Wegen des enormen Risikos können wir Ihnen daher keineswegs empfehlen, die seitens der FAREDS Rechtsanwälte vorgefertigte Erklärung ohne vorherige Abänderung abzugeben. Die Risiken, die sich aus einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung ergeben, lassen sich jedoch durch eine abgeänderte, modifizierte Unterlassungserklärung wesentlich abmildern.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung („mod. UE“)?
Einfach ausgedrückt: Die strafbewehrte Unterlassungserklärung, die von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft vorformuliert worden ist, stellt lediglich einen „Entwurf“ dar. Unseren Erfahrungen zufolge geht dieser Entwurf aber weit über die Mindestanforderungen hinaus, die von den Gerichten gefordert werden. Dabei ist insbesondere die Gefahr gegeben, dass Sie mit dem schriftlichen Anerkenntnis beispielsweise die Schadenersatzansprüche oder die Übernahme der geforderten Anwaltskosten anerkennen. Somit stellt die Erfahrung eines Rechtsanwalts, dessen Spezialgebiet das Urheberrecht ist, eine entscheidende Hilfe für Sie dar. Sie stellen damit sicher, dass die von den FAREDS Rechtsanwälten geforderte Unterlassungserklärung auf die Mindestanforderungen beschränkt wird, damit Sie ein möglichst geringes Risiko für das weitere Lebens eingehen.
Wir müssen deshalb ganz dringend davon abraten, die geforderten Unterlassungserklärungen herunterspielen oder Abmahnungen als „Betrug“, „unberechtigte Massenabmahnung“ oder gar als „Abzocke“ abzutun oder Unterlassungserklärungen unreflektiert zu unterzeichnen und sie im Anschluss an die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft zurückschicken. Damit werden Sie sich vor unüberschaubaren Gefahren für die Zukunft wiederfinden.
Weshalb setzen mir die FAREDS Rechtsanwälte so kurze Fristen?
Wir haben in unserer täglichen Praxisarbeit immer wieder die Feststellung machen müssen, dass seitens der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft das Reaktionszeitfenster enorm knapp bemessen worden ist. Bei längeren Postlaufzeiten bedeutet dies, dass dem Adressaten der urheberrechtlichen Abmahnung lediglich noch wenige Tage für eine Reaktion verbleiben, bis die jeweils gesetzte Frist abläuft.
Mehrere Gerichte haben aber allerdings bereits entschieden, dass aufgrund der Dringlichkeit bei Urheberrechtsverletzungen ein knapp bemessenes Zeitfenster gerechtfertigt ist. Deswegen sollten Sie die angegebenen Fristen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft unbedingt einhalten! Dies gilt selbst dann, wenn Ihnen der Abmahnbrief nicht mittels eines Einschreibens, sondern nur durch einen „einfachen Brief“ zugestellt wurde. Bei einem gerichtlichen Verfahren muss die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft nämlich lediglich nachweisen, dass sie die Abmahnung an Sie abgeschickt hat. Selbst eine Versendung des Schreibens via Mail wäre mithin als zulässig anzusehen.
Bin ich eigentlich dazu verpflichtet, auf die Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu reagieren?
Darauf kann nur die eindeutige Antwort „JA!“ gegeben werden. Sie sollten immer auf ein Abmahnschreiben der FAREDS Rechtsanwälte reagieren. Tun Sie es nämlich nicht, dann droht Ihnen beispielsweise eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage. Schon vor dem Hintergrund des enorm hohen Streitwertes, bei dem 30.000 Euro keine Seltenheit darstellen und des damit einhergehenden immensen Kostenrisikos, können Sie mit Kosten von mehreren Tausend Euros rechnen. Reagieren Sie also besonnen und qualifiziert, damit der Schaden abgewendet und zukünftig eine größtmöglicher Sicherheit gegeben werden kann.
Womit habe ich zu rechnen, wenn ich die Forderung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft, die im Namen der Abmahner handelt, nicht bezahle?
Sollten Sie die geforderten Kosten der Abmahnung sowie die eingeforderten Schadenersatzansprüche nicht bezahlen, dann haben Sie ebenfalls mit deren gerichtlicher Geltendmachung zu rechnen. Im Oktober 2011 wurde uns von mehreren Betroffenen berichtet, dass die FAREDS Rechtsanwälte jeweils einen Antrag auf „Erlass eines Mahnbescheids“ gestellt hätten. Damit sollen die Pauschalbeträge, die in der Abmahnung schriftlich gefordert worden sind, gerichtlich eingetrieben werden. In dem Mahnbescheid werden jedoch nicht alleine die Pauschalbeträge angegeben, sondern außerdem anfallende Gerichtskosten sowie weitere Anwaltsgebühren. Als Streitgericht wurde von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft das Amtsgericht in Hamburg benannt. In den vorliegenden Fällen ist besonders auffällig, dass zwischen der Abmahnung und dem Mahnbescheid circa 1 Jahr vergangen ist. Spätestens dann, wenn Sie solch einen Mahnbescheid in Ihren Händen halten, sollten Sie sich zwingend an fachkundige Hilfe wenden, damit Sie erfolgreich gegen den Mahnbescheid vorgehen können. Dabei müssen Sie ebenfalls darauf achten, dass gegen den Mahnbescheid lediglich binnen 2 Wochen ab Zustellung der Widerspruch möglich ist. Andernfalls eröffnen Sie der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft den Weg für die Beantragung eines Vollstreckungsbescheids.
Wird auch auf den Vollstreckungsbescheid entweder überhaupt nicht oder nicht fristgemäß reagiert, erhalten die FAREDS Rechtsanwälte so einen rechtskräftigen sowie vollstreckbaren Titel, mit dem weitere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen Sie eingeleitet werden können. Hierbei geht es um den Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung, Kontopfändung und Weiteres. Dies ist selbst dann möglich, wenn die Ursprungsforderung entweder überhaupt nicht oder lediglich teilweise berechtigt gewesen ist.
Jedoch sollten Sie sich, bevor Sie Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid oder den Vollstreckungsbescheid einlegen, genauestens über die Kostenfolgen im Klaren sein. Beanspruchen Sie in Zweifelsfällen unbedingt die Hilfe eines Anwalts. Kommen Sie gemeinsam zu der Entscheidung, dass fristgemäß Rechtsmittel eingelegt werden soll, sind die Karten quasi neu gemischt und die FAREDS Rechtsanwälte sind dazu verpflichtet, die Ansprüche, die sie im Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid eingefordert haben, in einem herkömmlichen gerichtlichen Verfahren darzulegen und zu beweisen. Anschließend hat das zuständige Gericht zu entscheiden, ob es sich um eine berechtigte Forderung gehandelt hat oder nicht. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Forderung keiner rechtlichen Berechtigung zuzuordnen ist, muss schließlich der Abmahner, also der Auftraggeber der FAREDS Rechtsanwälte, sämtliche Kosten des Rechtstreits - inklusive der Kosten Ihres Anwalts - übernehmen.
Weiter haben wir Ihnen umfangreiche FAQ zu Filesharing-Abmahnungen zusammengestellt.
Update 10.07.2012
Uns ging ein Mahnbescheid zu, den die FAREDS Rechtsanwälte nach einer vorangegangenen Abmahnung für Abmahner Daniel Eisenlohr beantragt hatten.
Hierbei liegt die Kuriosität darin, dass im Mahnbescheid als Antragsteller / Gläubigerin die Firma EXS Consultants Ltd, 83 Rivington Street, London angegeben wurde. Die Forderung soll angeblich durch den früheren Gläubiger Daniel Eisenlohr auf die EXS Consultants Ltd übergegangen sein. Noch erstaunlicher ist dabei die Tatsache, dass die dazugehörige Abmahnung der Anwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mit Datum 24.02.2012 durch Frau Rechtsanwältin Carina Tolle, LL.M. unterschrieben worden ist. Darin werden jedoch noch alle Ansprüche im Namen des Herrn Daniel Eisenlohr, 12435 Berlin, geltend gemacht. Und das, obwohl er, wie aus dem Mahnbescheid ausdrücklich hervorgeht, bereits am 04.12.2011 seine Rechte an die britische EXS Consultants Ltd. übertragen haben soll. Wir sind noch immer sehr gespannt, wie die FAREDS Rechtsanwälte diese Tatsache begründen möchten.
Trotz alledem müssen wir aber ausdrücklich und dringend davon abraten, die Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft leichtfertig abzutun und diese als „unberechtigte Massenabmahnung“, „Abzocke“ oder „Betrug“ zu bezeichnen.










Was es alles für Sachen gibt...da hat sie (oder ein er?) sich tatsächlich eine falsche Identität gekauft. Wenn denn wirklich bezaht wurde...
Jim
24. Mai, 2013 | #
zum Artikel ...Hier wird aber definitiv mitgelesen...
Die Medikamente sind nun von der Homepage verschwunden...
Michael
24. Mai, 2013 | #
zum Artikel ...Hallo zusammen,
gleiche Problem hier, dietzinator oder wie auch immer hat ein Trikot gekauft und nicht bezahlt. Ich gehe mal davon aus,...
patrick
24. Mai, 2013 | #
zum Artikel ...Hallo,
ich habe heute auch Post von Herrn Oswald bekommen. Er hat in einer eBay Auktion auf mein Samsung S4 geboten, 1€. Da ich das...
Schneider
24. Mai, 2013 | #
zum Artikel ...würde auch super zu frontal21 (ZDF) passen
revanche
24. Mai, 2013 | #
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