Warnung: Kammergericht (KG) Berlin warnt vor Filesharing-Abmahnungen der Rechtsanwälte Dr. Kroner und Kollegen aus München

Mit ihrer Pressemeldung (PM 17/2012) vom 20.03.2012 warnt die Präsidenten des Kammergerichts Berlin (KG Berlin) vor Filesharing-Abmahnungen aus der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen, München.

Laut Pressemitteilung seien beim KG Berlin zahlreiche Anfragen von Bürgern eingegangen, die eine Abmahnung des Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München erhalten haben. Gegenstand der Abmahnungen der Rechtsanwälte Dr. Kroner & Kollegen seien Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing (also der Benutzung von Internettauschbörsen).

In den Abmahnungen der Kanzlei Dr. Kroner & Kollegen fände sich unter anderem die Formulierung

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)“.

Hierzu erklärt die Präsidentin des KG Berlin, dass diese Behauptung unzutreffend sei.

Die Kanzlei der Dr. Kroner und Kollegen Rechtsanwälte sei nicht als Inkassodienstleister beim Kammergericht Berlin registriert – das in den Abmahnungen angegebene Aktenzeichen existiere nicht.


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