Schule muss "Internet-Pranger" nicht dulden

Zumindest in Bayern steht die Justiz noch hinter ihren Lehrern. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte einen verschärften Verweis gegen einen Schüler, der im Internet zu einer Meinungsumfrage über einen namentlich benannten Lehrer aufgerufen hatte. Die Bewertungsseite war mit "Wer mag denn bitteschön Herrn X??" überschrieben. Sein eigener Beitrag lautete "alsoichnich!". Diese Bewertung hielten die Münchner Richter noch vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Entscheidend war jedoch, dass der Schüler mit dem Aufruf zur Meinungsumfrage zugleich die spezifisch gerade von Internetforen ausgehende Gefahr ("Internet-Pranger") geschaffen hatte, dass der betroffene Lehrer anonymen Beleidigungen und Beschimpfungen von Mitschülern ausgesetzt wird und hierdurch das für den Schulunterricht notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Schülern und dem betroffenen Lehrer zerstört werden kann.

Urteil des BayVGH vom 10.03.2010
7 B 09.1906
Pressemitteilung des BayVGH
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ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
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Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

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