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Rechnung von Freiberufregistrat.de - GES Registrat GmbH

Amtlich wirkendes Formular der Freiberufregistrat.de / GES Registrat GmbH zur „Erfassung freiberuflich Tätiger i.S.d. § 18 EStG“ führt zu 2-Jahres-Vertrag und Kosten in Höhe von 1.176,00 €.


Rechnung / Mahnung GES Registrat GmbH

Die Firma GES Registrat GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Patrick Zilm, handelnd unter den Bezeichnungen „FREIBERUFREGISTRAT“ und „freiberufregistrat.de“, Gerichtstr. 65, 13347 Berlin, verschickt unter der Überschrift „Erfassung freiberuflich Tätiger i.S.d. § 18 EStG“ amtlich wirkende Formulare an (vermeintlich) freiberuflich Tätige.

In dem Formular findet sich unterhalb der Bezeichnung „FREIBERUFREGISTRAT“ ein wappenähnliches Logo der GES Registrat GmbH, das wohl den Anschein eines amtlichen Schreibens unterstreichen soll.

Das Schreiben stammt von der „Abteilung: Registrierung“ und trägt den „Betreff: Angebot 2015“ für einen „Standardeintrag Baden-Württemberg“. Die Adressaten des Formulars sollen ein vorausgefülltes Formular um die persönlichen Angaben ergänzen bzw. korrigieren. Hierzu finden sich in dem Formular der GES Registrat GmbH bereits vorausgefüllte Informationen zu Namen, Anschrift und Telefonnummer des Empfängers des Formulars. Im Anschluss an diese vorausgefüllten Formularfelder heißt es sodann „Muss durch Sie ergänzt werden“ – es folgen Leerzeilen zu Branche, E-Mail-Adresse und Internetadresse. Weiter sollen die Empfänger des Formulars angeben, ob sie umsatzsteuerbefreit sind, ob die Tätigkeit weiterhin freiberuflich betrieben wird oder ob sie zu einem bestimmten Datum aufgelöst worden ist.

Sodann fordert die GES Registrat GmbH dazu auf:

Die Daten bei Annahme des Angebotes nochmals auf Richtigkeit kontrollieren - Bitte mit Ihrer Unterschrift bestätigen“.

Anschließend heißt es in Fettdruck hervorgehoben:

Rückantwort gebührenfrei per Fax bis 06.02.2015 an 0800/5559711 oder per Post an die unten angegebene Adresse.“.

Umgehend nach Rücksendung des Formulars verschickt die GES Registrat GmbH (Freiberufregistrat.de) Rechnungen über 588,00 € für das erste (!) Vertragsjahr. Bereits in der ersten Rechnung wird unmissverständlich darauf hingewiesen:

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Nichtzahlung auch ohne Mahnung in Verzug geraten können, was gem. § 286 Abs. 3 BGB weitere Kosten und Verzugszinsen nach sich ziehen kann.“.

Vermutlich erst in diesem Augenblick werden (wohl) die meisten Adressaten darauf aufmerksam, dass sie mit ihrer Unterschrift auf dem Formular zur „Erfassung freiberuflich Tätiger i.S.d. § 18 EStG“ einen kostenpflichtigen Vertrag mit 2-jähriger Laufzeit geschlossen haben (sollen).

Und auch tatsächlich heißt es kleingedruckt im Fließtext des Formulars:
Beitrag 588 Euro jährlich inkl. USt. Die Prüfung und Berechnung erfolgt einmal pro Jahr.
(…)
Bitte beachten: Ihre Eintragung erfolgt unter Freiberufregistrat.de innerhalb weniger Werktage nach Rücksendung dieses behörden- und kammerunabhängigen Angebotes. Es besteht keinerlei Geschäftsbeziehung. Durch die Unterzeichnung wird der Standardeintrag für zwei Jahre verbindlich bestellt. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese sind auch einzusehen unter Freiberufregistrat.de/ag. Das Freiberufregistrat.de ist jetzt Bundesweit online.“.

Aus dem Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) ergibt sich, dass die GES Registrat GmbH erst zum 08.01.2015 neu in das Handelsregister eingetragen worden ist. Hierzu heißt es im Handelsregister weiter:

"HRB 163920 B: GES Registrat GmbH, Berlin, Gerichtstraße 65, 13347 Berlin. Firma: GES Registrat GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Gerichtstraße 65, 13347 Berlin;

Gegenstand: Datenmanagement; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Geschäftsführer: 1. Dipl.-Kaufmann Zilm, Patrick, *30.11.1983, Magdeburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

Gesellschaftsvertrag vom: 18.12.2014"

Weil das Vorgehen der GES Registrat GmbH nahezu identisch mit dem Vorgehen der GWE (wir berichteten) ist, muss damit gerechnet werden, dass der Freiberufregistrat in Kürze ebenfalls durch Mahnungen, Schreiben von Rechtsanwälten und Inkasso-Büros sowie Drohungen mit Gerichtsverfahren auffallen wird.

Hierfür spricht bereits jetzt der Umstand, dass bei Eingabe des Suchbegriffs „Freiberufregistrat“ in die Suchmaschine Google u.a. folgender AdWord-Werbeeintrag erscheint:

GES Registrat Abzocke
Es ist unseres Erachtens mehr als ungewöhnlich, dass ein Leistungserbringer Werbung schaltet, im Rahmen derer es bereits schlagwortartig heißt: „Keine Abzocke…“.

Klickt man auf diesen Link, fällt der weitere gewaltige Rechtsfertigungsaufwand des Herrn Patrick Zilm von der GES REGISTRAT GmbH auf. Dabei verwechselt Patrick Zilm offensichtlich Ursache und Wirkung soweit er den Anwälten seiner Gegner („Kunden“) vorhält, sie würden lediglich Mandate generieren wollen und Kostenrisiken verschweigen.

Es heißt dort auszugsweise:

KEINE ABZOCKE beim Gewerberegistrat und Freiberufregistrat!

Posted on Februar 8, 2015         
(…)
Die Firma GES Registrat GmbH wird mit anderen Firmen in einen Topf geworfen, welche im Gegensatz zu unserem Unternehmen nichts anderes bieten, als einen einfachen Eintrag in einem Datenregister. Dies hat mit den von der GES Registrat GmbH angebotenen Leistungen nichts, aber auch gar nichts zu tun!
Wollen die Rechtsanwälte den selbstständigen Unternehmer bevormunden? Wie ist der Sachverhalt?
Der Unternehmer erhält einen Brief mit einem Angebot. Das Wort Angebot ist explizit dem Schreiben zu entnehmen. Der Brief kommt auch mit der Post, d.h. der Kunde kann sich ganz in Ruhe überlegen, ob er das Angebot annehmen möchte, oder nicht.
Auf dem Brief steht auch der Preis und welche Leistungen der Unternehmer für diesen Preis erhält. Jeder kann sich die auf der Internetpräsenz des Unternehmens dargestellte Leistungsbeschreibung im Detail ansehen.
(…)
Wie gesagt, Sie sind Unternehmer, Sie sind selbstständig und Sie können selbst entscheiden, ob von Ihnen ein Angebot angenommen wird, oder nicht. In dem Angebot steht auch kein Wort davon, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handelt. Jeder muss nun für sich selbst entscheiden, ob er Leistungen in Anspruch nimmt, welche sein Unternehmen weiter bringen, oder aber nicht. Einer allgemeinen Belehrung durch Rechtsanwälte bedarf es hier nicht.
(…)
Offenbar halten die Anwälte deutsche Gewerbetreibende und deutsche Freiberufler für unfähig, selbst zu beurteilen, ob ein Angebot angenommen wird, oder nicht. Als Unternehmer können Sie aber selbst entscheiden, was Ihrem Unternehmen weiterhelfen kann, und was nicht. (…)“.

Wir finden es auch insoweit ungewöhnlich, dass ein am 08.01.2015 in das Handelsregister eingetragenes Unternehmen einen Monat später („Posted on Februar 8, 2015“) so viel Erklärungsaufwand leistet, um die angebliche Berechtigung der Forderungen darzulegen.

Statt aber Ursache und Wirkung zu vertauschen, sollte Patrick Zilm lieber hinterfragen, weshalb offensichtlich mehrere seiner „Kunden“ anwaltliche Hilfe aufsuchen, um die Berechtigung der Forderungen überprüfen zu lassen. Dies geschieht wohl gerade nicht, weil die Betroffenen mit den Leistungen der GES Registrat GmbH in vollem Umfang einverstanden sind – im Gegenteil. Die Ausführungen der GES Registrat GmbH erscheinen deshalb schon vor diesem Hintergrund sehr fragwürdig.

Wie dem auch sei: Aus der Erfahrung wissen wir, dass diejenigen, die sich mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert sehen, schnell und umgehend handeln sollten, um ihre Rechtsposition so umfassend und effektiv wie möglich auszuschöpfen.
Sprechen Sie uns gern unverbindlich an.

Ein Beispiel für ein Schreiben der Firma GES Registrat GmbH:

Abzocke Freiberufsregistrat 1 1

Abzocke Freiberufsregistrat 2 1

 

UPDATE 20.05.2015

Angeblich versucht die GES Registrat GmbH die "Zahlungsmoral" ihrer "Kunden" durch die Beauftragung einer Hunter Forderungsmanagement GmbH zu verbessern. Wir haben die diesbezüglichen Internetberichte zum Anlass genommen, uns die scheinbar als "Druckmittel" von der GES Registrat GmbH eingesetzte Hunter Forderungsmanagement GmbH genauer anzuschauen. 

Die  Hunter Forderungsmanagement GmbH wurde laut dem öffentlich zugänglichen Handelsregisterauszug am 13.02.2014 im Handelsregister des Amtsgericht Potsdam als Hunter Forderungsmanagement UG (haftungsbeschränkt) eingetragen. Aufgrund einer Stammkapitalerhöhung und einem entsprechenden Beschluss der Gesellschafter wurde mit Datum vom 15.05.2014 die Änderung des Firmennamens in Bezug auf die Umbenennung der UG in eine GmbH im Handelsregister eingetragen. 

Geschäftsführer sowohl der UG als auch der darauf folgenden GmbH war Herr Patrick Zilm. Herr Zilm wurde als Geschäftsführer mit Datum vom 23.03.2015 von Herrn Marcel Meyfarth abgelöst. 

Herr Zilm wiederrum ist gegenwärtig Geschäftsführer der im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) eingetragenen GES Registrat GmbH. 

Somit bestand zwischen der Hunter Forderungsmanagement GmbH und der GES Registrat GmbH zumindest zeitweise eine Personenidentität in Form des Geschäftsführers. 

UPDATE 30.10.2015 Erlassmahnung durch GES Registrat!

Die GES Registrat GmbH verschickt im Zusammenhang mit den angeblich offenen Forderungen gegenwärtig eine Mahnung der besonderen Art. Die aktuellen Schreiben werden mit dem Wort "Erlassmahnung" eingeleitet und bieten den Empfänger eine Vergleichszahlung für die momentan offen stehende Rechnung in Höhe von "nur 149 EUR,- (brutto)" an.

Neben den Hinweis dass dies eine schnelle und direkte Möglichkeit wäre schuldenfrei ins neue Jahr zu starten, informiert die GES Registrat GmbH den Empfänger auch darüber, dass durch die Zahlung eines kleinen Betrages sämtliche Kosten dieses Jahres abgegolten sind.

Da die Verträge nach Ansicht der GES Registrat GmbH über zwei Vertragsjahre zu Stande gekommen sind, wäre auf der Erlass demnach nur auf das erste Jahr bezogen, so dass die GES Registrat GmbH für das zweites Vertragsjahr den vollen Betrag verlangen könnte. 

Für diejenigen die den angeblichen Vertragsschluss angefochten haben, könnte die Annahme dieses Erlasses zur Anwendung des § 144 BGB führen, so dass für den Fall, dass es sich hierbei um ein anfechtbares Rechtsgeschäft handelt, die Anfechtung gesetzlich ausgeschlossen wäre.

UPDATE 20.01.2015 Urteil des AG Schwäbisch Hall vom 11.12.2015 zum Az.: 6 C 760/15

Die Hunter Forderungsmanagement GmbH hat nach eigenen Angaben angeblich bestehende Forderungen der GES Registrat GmbH aufgekauft. Die Forderungen werden gegenwärtig also von der Hunter Forderungsmanagement GmbH in eigenem Namen geltend gemacht. In dem Forderungsschreiben verweist die Hunter Forderungsmanagement GmbH auf ein aktuelles Urteil des AG Schwäbisch Hall vom 11.12.2015 zum Az.: 6 C 760/15. Laut der Hunter Forderungsmanagement GmbH ergibt sich aus dem Urteil

"dass nach Auffassung des Gerichts, die seitens der GES Registrat GmbH versandten Angebotsschreiben grundsätzlich als Vertragsangebote zu verstehen sind, deren Unterzeichnung zu einem entsprechenden Vertragsverhältnis führt." 

Das steht so ähnlich tatsächlich im Urteil, aber gilt eben nicht für alle Betroffenen, sondern nur für denjenigen der vor dem AG Schwäbisch Hall Beklagter war!

Laut Urteil hat der dortige Beklagte zur Unwirksamkeit bzw. der Anfechtung u.a. vorgetragen, dass die von der GES Registrat GmbH angebotenen Leistungen für seine unternehmerische Tätigkeit keinen Nutzen haben. Dass dies kein schlagendes Argument sein kann, leuchtet ein. Ansonsten könnte jeder Vertrag nachträglich angefochten werden, wenn einer der Vertragspartner nach dem Vertragsschluss keinen Nutzen in der Leistung des anderen Vertragspartners sieht. Zudem wurde die Anfechtung, die gemäß § 121 Abs. 1 S.1 BGB unverzüglich erfolgen muss, im dortigen Fall erst ca. 4 Monate nach dem Vertragsschluss erklärt.        

Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, welche auch in Betracht zu ziehen sein könnte, wurde im dortigen Fall zwar erhoben, jedoch aus Sicht des Gerichtes nicht ausreichend begründet bzw. dargelegt. Weitere Argumente zur Unwirksamkeit der Zahlungsvereinbarung, die man ins Feld führen könnte, wurden angeblich nicht vorgebracht, sodass das Gericht nur zu dem Schluss kommen konnte,  den die Hunter Forderungsmanagement GmbH, wie schon erwähnt, wie folgt wiedergibt:

 "dass nach Auffassung des Gerichts, die seitens der GES Registrat GmbH versandten Angebotsschreiben grundsätzlich als Vertragsangebote zu verstehen sind, deren Unterzeichnung zu einem entsprechenden Vertragsverhältnis führt." .

Aus unserer Sicht hat sich daher durch das Urteil für die Betroffenen, bis auf den dortigen Beklagten, keine wesentliche Änderung ergeben, vorallem, da aus unserer Sicht vermutlich nicht alle Verteidigungsmöglichkeiten von dem dortigen Beklagten geltend gemacht wurden.   


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Kommentare (6)

  • Jaekel.W.

    23 Mai 2016 um 12:13 |
    Meine Frau und ich sind auch arglistig von dieser Betrugsfirma getäuscht worden. Solche Leute die so etwas machen gehören ganz einfach aus dem Verkehr gezogen. Wer nicht ehrlich und sauber arbeitet gehört weggesperrt.

    antworten

  • Stefanie

    25 Mai 2015 um 10:00 |
    Interessant ist auch, dass Patrick Zilm als Geschäftsführer der HUNTER Forderungsmanagement GmbH sowie als Geschäftsführer der Anwaltsvermittlung ad-agda von Marcel Meyfarth (in beiden Fällen) abgelöst wurde. Freiberufler, die auf die Masche der GES hereingefallen sind, erhalten nun Schreiben eines Anwaltes aus der Anwaltsvermittlung ad-agda. Wenn das nicht zum Himmel stinkt....

    antworten

  • Walter

    19 Mai 2015 um 11:06 |
    Auffällig ist, das die betreffende Firma Kontaktdaten von Firmen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern übernimmt und in Ihrer eigenen Webseite verarbeitet und darstellt.
    Ist das so zulässig oder kann dem wirksam - ggfs. mit Ihrer Hilfe - widersprochen werden?

    antworten

  • Garfield

    15 April 2015 um 13:16 |
    Die gleiche Masche und Formulare wie bei GWE aus Düsseldorf.

    antworten

  • Garfield

    15 April 2015 um 13:14 |
    Ich stehe längst in Homepage von GES, obwohl ich davon nichts wußte. Bisher kam noch keine Briefe. Von Gefühl her, sind die Daten in GES von GWE aus D übernommen worden.

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  • Gabi K.

    23 Februar 2015 um 18:39 |
    Ich empfinde das als Abzocke, Herr Zilm.

    Wir sind auch betroffen, weil eine Mitarbeiterin das Schreiben leichtgläubig unterschrieben und "kostenfrei" zurückgefaxt hat.

    Das Fax war tatsächlich kostenfrei; die Rechnung hinterher natürlich nicht.

    Das Problem, lieber Herr Zilm, ist nicht, dass Freiberufler nicht selbst entscheiden können; ihnen muss zunächst die Grundlage zur Entscheidung gegeben werden.

    Wenn das alles ordnungsgemäß und richtig sein soll, warum heben Sie die Vertragslaufzeit und Kosten nicht einfach deutlich hervor, so wie jedes andere seriöse Unternehmen auch?

    Weil dann niemand Ihre Leistungen in Anspruch nehmen würde?

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