Haftung bei Einbindung fremder Webinhalte ("RSS-Feeds")

Das RSS-Format ("Really Simple Syndication") erlaubt Webseitenbetreibern das unkomplizierte Einbinden von Texten und anderen Inhalten auf die eigene Internetpräsenz. Die Frage, inwieweit derjenige, der fremde Inhalte in die eigene Webseite mit RSS einfügt, für rechtswidrige Inhalte einzustehen hat, wird immer wieder zum Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. 

Der BGH hat in einem Urteil dazu jetzt ausgeführt, dass Betreiber von Informationsportalen im Internet grundsätzlich nicht dazu verpflichtet seien, alle Beiträge vor der Veröffentlichung auf Rechtsverstöße hin zu prüfen. Dies widerspreche dem Interesse des Betreibers und der Nutzer solcher Portale auf eine schnelle und effektive Informationsmöglichkeit. Die Prüfungspflicht für einen Betreiber entstehe erst zu dem Zeitpunkt, in dem dieser davon Kenntnis bekommt, dass eine Rechtsverletzung vorliegt. Wenn beispielsweise ein Betroffener einen Portalsbetreiber von einer möglichen Verletzung des Persönlichkeitsrechts benachrichtigt, kann für den Betreiber des Informationsportals die Verpflichtung entstehen, als möglicher Störer mögliche zukünftige Verletzungen zu unterbinden.

Urteil des BGH vom 27.03.2012

VI ZR 144/11

GRUR 2012, 751

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Was mich interessieren würde,wie lange hat es gedauert von der Auktion bis hin zum Anschreiben von denen?bei mir ist es vier Wochen her...

Egal Egal 25. Mai, 2013 |

Was es alles für Sachen gibt...da hat sie (oder ein er?) sich tatsächlich eine falsche Identität gekauft. Wenn denn wirklich bezaht wurde...

Jim Jim 24. Mai, 2013 |

Hier wird aber definitiv mitgelesen...
Die Medikamente sind nun von der Homepage verschwunden...

Michael Michael 24. Mai, 2013 |

Hallo zusammen,
gleiche Problem hier, dietzinator oder wie auch immer hat ein Trikot gekauft und nicht bezahlt. Ich gehe mal davon aus,...

patrick patrick 24. Mai, 2013 |

Hallo,

ich habe heute auch Post von Herrn Oswald bekommen. Er hat in einer eBay Auktion auf mein Samsung S4 geboten, 1€. Da ich das...

Schneider Schneider 24. Mai, 2013 |

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