Bushido schließt Widerrufsvergleich
Vor dem Landgericht Berlin ging mit einem vorläufigen Vergleich ein Rechtsstreit zu Ende, an dem der bekannte Rapper Bushido beteiligt war. Bushido hatte auf Internetseiten von Myspace, Facebook und Twitter Äußerungen veröffentlicht, die sich auf die Klägerin bezogen hatten und einen abfälligen Charakter aufwiesen. Auf Verlangen der Klägerin hatte Bushido jedoch eine Unterlassungserklärung abgegeben, die strafbewehrt war. Die Erklärung bezog sich auf die Äußerungen und deren Löschung. Die Klägerin verlangte daraufhin 100.000 Euro als Entschädigung aufgrund einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte, außerdem 20.000 Euro, weil die Löschung der Äußerungen von der Myspace-Seite angeblich nur mit Verzögerung erfolgt sei. Die Parteien einigten sich nach der Beweisaufnahme auf einen Vergleich, der Bushido zur Zahlung von 12.000 Euro verpflichtet - der Vergleich wurde jedoch nur mit einem 2-wöchigen Widerrufsvorbehalt geschlossen.
26.04.2012 - 33 O 434/11 Landgericht Berlin








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