Bushido schließt Widerrufsvergleich

Vor dem Landgericht Berlin ging mit einem vorläufigen Vergleich ein Rechtsstreit zu Ende, an dem der bekannte Rapper Bushido beteiligt war. Bushido hatte auf Internetseiten von Myspace, Facebook und Twitter Äußerungen veröffentlicht, die sich auf die Klägerin bezogen hatten und einen abfälligen Charakter aufwiesen. Auf Verlangen der Klägerin hatte Bushido jedoch eine Unterlassungserklärung abgegeben, die strafbewehrt war. Die Erklärung bezog sich auf die Äußerungen und deren Löschung. Die Klägerin verlangte daraufhin 100.000 Euro als Entschädigung aufgrund einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte, außerdem 20.000 Euro, weil die Löschung der Äußerungen von der Myspace-Seite angeblich nur mit Verzögerung erfolgt sei. Die Parteien einigten sich nach der Beweisaufnahme auf einen Vergleich, der Bushido zur Zahlung von 12.000 Euro verpflichtet - der Vergleich wurde jedoch nur mit einem 2-wöchigen Widerrufsvorbehalt geschlossen.

26.04.2012 - 33 O 434/11 Landgericht Berlin

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Sie können uns die einstweilige Verfügung per Fax oder Mail zukommen lassen, dann können wir nach dem Feiertag am Dienstag gern mal...

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Hallo Thomas, schicke das Formular an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) Telefax: 06172 / 8 44 22. Die...

Hubert Hubert 17. Mai, 2013 |

Die einstweilige Verfügung kommt vom Landgericht Köln.

Mit was für Kosten habe ich hier zu rechnen? Ich finde das Ganze sehr...

Anonym Anonym 17. Mai, 2013 |

@ Anonym:

Das ist interessant. Von welchem Landgericht kommt denn die einstweilige Verfügung?

Ja, Sie sollten sich dringend durch...

Rechtsanwalt Alexander Bräuer Rechtsanwalt Alexander Bräuer 17. Mai, 2013 |

Habe im April eine Abmahnung über einen Streitwert von 10.000€ von 651,80€ der Rechtsanwalte Sandhage, Mandant Body Point, erhalten....

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