Beschlagnahme eines Facebook-Accounts
Auch ein Facebook-Account kann in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren beschlagnahmt werden. Diese Maßnahme kann beim Provider erfolgen und alle "Messages" und Chat-Beiträge erfassen. Voraussetzung für eine solche Beschlagnahme ist die Erwartung, dass das Benutzerkonto für die Begehung einer Straftat benutzt wurde.
Beschluss des AG Reutlingen vom 31.10.2011
5 DS 43 Js 18155/10
JurPC Web-Dok. 26/2012








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