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JIPS4
Kostentransparenz bei Abo-Fallen im Internet PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rechtsanwalt Frank Weiß   
Dienstag, den 29. Dezember 2009 um 18:31 Uhr
Die bei einer Registrierung auf einer Internet-Plattform zu zahlende Anmeldegebühr sowie der dann folgende Mitgliedsbeitrag muss ohne weiteres auf der Registrierungsseite erkennbar sein, ansonsten ist die entsprechende AGB-Klausel unwirksam. Dies entschied das Amtsgericht Gummersbach.  Der Entscheidung zufolge wies die Betreiberin zwar darauf hin, das Voraussetzung für die Anmeldung eine Registrierungsgebühr sowie die weitere Mitgliedschaft beitragspflichtig sei. Der weitere Hinweis, dass die Höhe der jeweiligen Gebühren einer anderen Internetseite zu entnehmen sei, benachteilige jedoch den Verbraucher entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und verstoße gegen das Transparenzgebot allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es könne dem Verbraucher nicht zugemutet werden, versteckten Hinweisen auf eine Vergütungspflicht nachzugehen und erst nach Anklicken mehrerer Internetseiten das zu zahlende Entgelt, das immerhin einen Hauptbestandteil des Dienstvertrags darstellt, zu ermitteln. Die zu zahlende Vergütung müsse vielmehr bereits bei Beginn des Registrierungsvorgangs klar und eindeutig erkennbar sein. Dies ist insbesondere dann zu fordern, wenn – wie hier – die Registrierung eine längerfristige vertragliche Bindung begründen soll.   10 C 221/08 Amtsgericht Gummersbach – erhältlich in der Rechtsprechungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen
 

Kommentare  

 
0 #1 Abzocke bei streamloadsBartols 2009-12-30 09:52
Hallo,
Ich Trottel könnte mich in den Hintern beissen. Ich bin natürlich prombt auf die Abzocke von Streamloads.de hereingefallen und habe die erste Rate von 92€ leider schon bezahlt, weil ich Bammel vor weiteren Zahlungsvorderungen hatte.
Natürlich habe ich gleich gekündigt und habe darauf hin auch die Kündigungsbestätigung per Email bekommen.
Bis dahin wird aber noch die zweite Rate von 92€ fällig.
Meine Frage ist, muß ich die jetzt auch noch bezahlen, oder kann ich das ganze aussitzen?...und gibt es die Möglichkeit meine 92€ die ich schon bezahlt habe wiederzubekommen?
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