Schuldner muss Bestimmung eines Empfängerkontos beachten
Die Bestimmung eines Empfängerkontos kann vielfältige, vom Schuldner zu respektierende Gründe, wie z. B. Kontopfändung durch Dritte, Zugriff der Bank etc. haben. Hält sich der Schuldner nicht daran, kann der Gläubiger nochmalige Zahlung verlangen.
Urteil des OLG Köln vom 20.01.2006
19 U 63/05
ZAP EN-Nr. 778/2006








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