Nießbrauch am eigenen Grundstück

Der Eigentümer eines bebauten Grundstücks ist berechtigt, einen Nießbrauch an dem eigenen Grundstück zu bestellen, ohne dass es des Nachweises eines berechtigten Interesses an der Bestellung bedarf.
Hinweis: Mit der Eintragung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück versuchen Grundstückseigentümer sich einer drohenden Zwangsvollstreckung zu entziehen. Bestenfalls kann dadurch jedoch nur eine - wenn auch nicht unerhebliche - Verzögerung erreicht werden. Denn im Falle der Insolvenz kann der Insolvenzverwalter die Nießbrauchsbestellung anfechten.

 

Beschluss des BGH vom 14.07.2011

V ZB 271/10

NJW 2011, 3517

DNotZ 2012, 137

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Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
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Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

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Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

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