Nießbrauch am eigenen Grundstück
Hinweis: Mit der Eintragung eines Nießbrauchs am eigenen Grundstück versuchen Grundstückseigentümer sich einer drohenden Zwangsvollstreckung zu entziehen. Bestenfalls kann dadurch jedoch nur eine - wenn auch nicht unerhebliche - Verzögerung erreicht werden. Denn im Falle der Insolvenz kann der Insolvenzverwalter die Nießbrauchsbestellung anfechten.
Beschluss des BGH vom 14.07.2011
V ZB 271/10
NJW 2011, 3517
DNotZ 2012, 137








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