Kein vereinfachtes GmbH-Gründungsverfahren nach Änderung des Musterprotokolls

Nach dem am 1. November 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist eine vereinfachte Gründung einer GmbH möglich, wenn sie höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat. Dabei ist das gesetzlich vorgegebene Musterprotokoll unverändert zu verwenden. Wird das Musterprotokoll abgeändert, so gelten die allgemeinen Vorschriften für eine "normale GmbH-Gründung". In diesem für eine GmbH-Gründung "normalen Verfahren" kann das Musterprotokoll keine Grundlage für den Nachweis der darin zusammengefassten Dokumente sein.

Beschluss des OLG München vom 12.05.2010
31 Wx 19/10
NWB 2010, 2360

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