Testamentsänderungen auf Kopie

Die einfachste und billigste Möglichkeit, eine letztwillige Verfügung zu erstellen, ist ein eigenhändiges Testament. Dabei muss der gesamte Text vom Verfügenden handschriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben werden. Sonst ist ein solches Testament unwirksam. Erfahrungsgemäß kommt es zwischen Angehörigen häufig zu Streitigkeiten, wenn Zweifel an der Formunwirksamkeit bestehen.

Das Oberlandesgericht München erklärte ein privatschriftliches Testament für wirksam, das der Erblasser in der Weise errichtete, dass er die Fotokopie eines von ihm selbst geschriebenen und unterschriebenen Testaments eigenhändig geändert hat. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der im vorhandenen Original und auf dessen Kopie niedergelegte Text ein einheitliches Ganzes bilden. In diesem Fall können auch Änderungen in Form von eigenhändigen Durchstreichungen des fotokopierten Textes Teil des formwirksamen Testaments sein.


Beschluss des OLG München vom 25.10.2005

31 Wx 72/05

NJW Heft 49/2005, Seite X


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