Testamentsänderungen auf Kopie
Das Oberlandesgericht München erklärte ein privatschriftliches Testament für wirksam, das der Erblasser in der Weise errichtete, dass er die Fotokopie eines von ihm selbst geschriebenen und unterschriebenen Testaments eigenhändig geändert hat. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass der im vorhandenen Original und auf dessen Kopie niedergelegte Text ein einheitliches Ganzes bilden. In diesem Fall können auch Änderungen in Form von eigenhändigen Durchstreichungen des fotokopierten Textes Teil des formwirksamen Testaments sein.
Beschluss des OLG München vom 25.10.2005
31 Wx 72/05
NJW Heft 49/2005, Seite X








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