Testament bei Hausdurchsuchung geschützt
Wird bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens in einem Tresor des Verdächtigen ein als Testament gekennzeichneter Umschlag gefunden, hält es das Landgericht
Koblenz für unzulässig, dass dieser von den Ermittlungsbeamten geöffnet
wird. Dies gilt jedenfalls dann, wenn keinerlei Anhaltspunkte bestehen,
dass sich in dem Umschlag Unterlagen befinden, die den Tatvorwurf
erhärten könnten.
Beschluss des LG Koblenz vom 08.04.2010
4 Qs 10/10
NJW 2010, 2227
Beschluss des LG Koblenz vom 08.04.2010
4 Qs 10/10
NJW 2010, 2227