Mehrsprachige Website zum Erbrecht
Die Europäische Kommission begrüßt mehrsprachige Website zum Erbrecht, auf der sich Bürger über die nationale Gesetzgebung informieren können. Die Freizügigkeit zählt zu den grundlegenden
Rechten der EU-Bürger. Rund 9 Mio. Europäer nehmen dieses Recht wahr und
leben außerhalb ihrer Heimatländer. Jedes Jahr gibt es in der EU rund
450 000 Erbschaftsfälle mit Auslandsbezug mit einem Gesamtvolumen von
über 120 Mrd. Euro. Die Familien der Inhaber von Grundstücken, Häusern
oder Bankkonten sehen sich dabei unterschiedlichen Vorschriften
bezüglich der gerichtlichen Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts in
den 27 EU-Mitgliedstaaten gegenüber. Gilt beispielsweise für den
Nachlass eines britischen Bürgers in Südfrankreich das französische oder
das britische Erbrecht? Zum besseren Verständnis der Bürger hat der
europäische Dachverband der Notariate CNUE mit der Unterstützung der
Europäischen Kommission die in 22 EU-Sprachen und Kroatisch verfügbare
Website www.successions-europe.eu freigeschaltet. Die Kommission begrüßt
die Einrichtung dieses hilfreichen Instruments für die Bürger. Die
Website gibt Antworten auf die wichtigsten im Zuge einer Erbschaft
auftretenden Fragen. So können Bürger beispielsweise in Erfahrung
bringen, welche Behörde zuständig ist, welches Recht anwendbar ist, ob
Rechtswahlfreiheit besteht, und wer die Erben sind. Für Angehörige der
Rechtsberufe enthält die Seite zudem ausführliche Berichte über das
Erbschaftsrecht in englischer, französischer und deutscher Sprache.
28.06.2010 - Europäische Kommission - PM vom 28.06.2010:
http://europa.eu/