Keine Abberufung des Testamentsvollstreckers durch Schiedsgericht
Ordnet ein Erblasser in einem Testament im Rahmen einer sogenannten Konfliktklausel an, dass sich alle Erben und Vermächtnisnehmer sowie der Testamentsvollstrecker
für Streitigkeiten, die durch das Testament hervorgerufen werden und
ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen
Gerichte einem Schiedsgericht (hier Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für
Erbstreitigkeiten e.V.) zu unterwerfen haben, umfasst die Befugnis des
Schiedsgerichts nicht auch die Entlassung des Testamentsvollstreckers.
Diese Entscheidung bleibt dem zuständigen Amtsgericht vorbehalten. Eine
testamentarische Beschränkung dieser Befugnis ist unwirksam.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.07.2009
11 Wx 94/07
ZEV 2009, 466
Urteil des OLG Karlsruhe vom 28.07.2009
11 Wx 94/07
ZEV 2009, 466