Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrags

Eine von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau reichte beim Familiengericht eine Klage ein, mit der sie die Feststellung der Nichtigkeit eines früher geschlossenen Ehevertrags verfolgte. Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte die Bewilligung der zugleich beantragten Prozesskostenhilfe ab, da es der Klage keine Erfolgsaussichten zusprach.
Die Gültigkeit eines Ehevertrags kann nämlich nur im Rahmen einer Scheidung von einem Gericht überprüft werden. Für vorsorgliche Expertisen über offene Rechtsfragen sind die Gerichte nicht zuständig.

 
Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.11.2005
5 WF 222/05
OLGR Frankfurt 2006, 400