Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrags
Eine von
ihrem Ehemann getrennt lebende Frau reichte beim Familiengericht eine Klage
ein, mit der sie die
Feststellung der Nichtigkeit eines früher geschlossenen Ehevertrags verfolgte.
Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte die Bewilligung der zugleich beantragten
Prozesskostenhilfe ab, da es der Klage keine Erfolgsaussichten zusprach.
Die Gültigkeit eines Ehevertrags kann nämlich nur im Rahmen einer Scheidung von einem Gericht überprüft werden. Für vorsorgliche Expertisen über offene Rechtsfragen sind die Gerichte nicht zuständig.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.11.2005
5 WF 222/05
OLGR Frankfurt 2006, 400
Die Gültigkeit eines Ehevertrags kann nämlich nur im Rahmen einer Scheidung von einem Gericht überprüft werden. Für vorsorgliche Expertisen über offene Rechtsfragen sind die Gerichte nicht zuständig.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 10.11.2005
5 WF 222/05
OLGR Frankfurt 2006, 400