Erbschaftsteuerliche Behandlung von zusammenlebenden Geschwistern

Das Finanzgericht Köln hat es abgelehnt, zusammenlebenden Geschwistern dieselben erbschaftsteuerlichen Vergünstigungen wie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern zuzubilligen. Insbesondere sah das Gericht den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG) nicht verletzt, da es sich bei Geschwistern, die eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, um einen Ausnahmefall handelt. Diese Lebenssituation ist auch rechtlich nicht mit Ehen oder Lebenspartnerschaften vergleichbar.

 

Urteil des FG Köln vom 16.11.2011

9 K 3197/10

StE 2012, 105

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Was es alles für Sachen gibt...da hat sie (oder ein er?) sich tatsächlich eine falsche Identität gekauft. Wenn denn wirklich bezaht wurde...

Jim Jim 24. Mai, 2013 |

Hier wird aber definitiv mitgelesen...
Die Medikamente sind nun von der Homepage verschwunden...

Michael Michael 24. Mai, 2013 |

Hallo zusammen,
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