Erbrecht - Patientenverfügung
Erkrankung. Bislang waren zahlreiche Gerichtsurteile - auch die des
Bundesgerichtshofs - zu Patientenverfügungen häufig nicht klar genug.
So waren Arzte nicht in jedem Fall verpflichtet, die schriftlichen
Willensbekundungen zu beachten. Durch die gesetzliche Verankerung wird
nun für Patientenverfügungen die gebotene Rechtsklarheit geschaffen.
Auswirkungen
Das neue Recht sieht vor:
• Die Patientenverfügung wird nun als gesonderte Regelung im
Betreuungsrecht verankert und die Schriftform als
Wirksamkeitsvoraussetzung eingeführt.
• Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit
einer Patientenverfügung und bei Feststellung des Patientenwillens
werden geregelt und dabei klargestellt, dass der Wille des Betroffenen
unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten ist.
• Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam.
• Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder
Bevollmächtigten über die Einwil-ligung, Nichteinwilligung oder den
Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bedürfen bei
Zweifeln über den Patientenwillen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
• Der Schutz des Betroffenen wird durch verfahrensrechtliche Regelungen sichergestellt.
Exakte Formulierungen
Auch Zweifel sollen im Interesse des Betroffenen gelöst werden. Passt
die Verfügung nicht auf die aktuelle Krankheitssituation oder liegt
keine Patientenverfügung vor, müssen Arzte und Betreuer des Kranken
gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Bei Uneinigkeit muss ein
Vormundschaftsgericht entscheiden.
Schätzungen zufolge verfügen rund neun Millionen Deutsche über eine
Patientenverfügung. Vorsorge für die Zeit eigener
Entscheidungsunfähigkeit ist zu einem Anliegen vieler Menschen und zu
einem Thema nicht nur älterer Menschen geworden. Ein Unfall oder eine
schwere Krankheit kann von einem Tag auf den Anderen dazu führen, dass
man wichtige Entscheidungen nicht mehr treffen kann. Der Wert einer gut
durchdachten Vorsorge kann gar nicht hoch genug veranschlagt werden -
für Angehörige, Arzte, aber nicht zuletzt auch für die Betroffenen
selbst.
Schwammige Formulieren wie
"Ich möchte in Würde sterben."
sollten vermieden werden.
Die Ärzte brauchen klare, differenzierte Angaben, aus denen der
Patientenwille erkennbar ist. Eine Patientenverfügung muss daher
individuell abgefasst und ausformuliert werden.
Es wird empfohlen, die Verfügung alle zwei Jahre zu aktualisieren und
neu zu unterschreiben. Die Verfügung sollte leicht zugänglich sein, und
möglichst viele Personen im Umfeld sollten davon wissen. Um eine
rechtlich wirksame und Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende
Regelung zu treffen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.