Bestattungspflicht trotz Erbausschlagung
Ist eine Person nach den einschlägigen landesgesetzlichen Vorschriften zur Bestattung eines nahen Angehörigen (hier Vater) verpflichtet und schließt sie mit dem Bestatter und der Friedhofsverwaltung
entsprechende (mündliche) Verträge ab, entfällt die Gebührenpflicht
nicht nachträglich durch eine später wirksam erklärte Erbausschlagung.
Der die Bestattung veranlassende Angehörige kann jedoch gegebenenfalls
die Erstattung der Kosten von dem nach der Ausschlagung nachrückenden
Erben verlangen.
Urteil des VG Münster vom 12.11.2010
7 K 1240/10
jurisPR-FamR 6/2011, Anm. 1
KuR 2010, 284
Urteil des VG Münster vom 12.11.2010
7 K 1240/10
jurisPR-FamR 6/2011, Anm. 1
KuR 2010, 284