Die Testamentsvollstreckung
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Dienstag, 22. September 2009 |
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Durch den Anfall einer Erbschaft kommt es insbesondere in Familien häufig zu erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Allzu oft führt dies innerhalb der „Erbengemeinschaft“ zu unüberwindbaren Hürden, die
letztlich langwierige gerichtliche Konfrontationen mit sich bringen. Aber auch bei Einzelunternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen die in
das Erbe fallen, kann es für die Erben unüberschaubare Risiken oder
Gesellschafterauseinandersetzungen geben. Aber auch für das Unternehmen
selbst kann die Erbfolge zu Problemen in der Unternehmenskontinuität
führen. Hierbei bietet sich unter Umständen
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Eigenhändiges und öffentliches Testament
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Sonntag, 24. Juni 2007 |
Immer wenn es um die Vermögensübertragung im Todesfall geht, liegt es nahe, an das Testament zu denken. Doch damit das Testament auch gilt, müssen genau vorgeschriebene Formen eingehalten werden, je nachdem, ob es sich um ein privates, um ein öffentliches oder um ein Nottestament handelt. Der vorliegende Ratgeber stellt die verschiedenen Möglichkeiten zu testieren mit ihren Vor- und Nachteilen gegenüber. Dabei werden auch Details zur Beurkundung und Verwahrung angesprochen und die Möglichkeiten zum Widerruf und zur Abänderung des Testaments erklärt.
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Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht
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Sonntag, 24. Juni 2007 |
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Wer was erben soll, das kann jeder für sich selbst bestimmen. Sind jedoch weder Testament noch Erbvertrag vorhanden oder sind diese unvollständig oder ungültig, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Aber auch wer sein Testament machen will, kann die gesetzliche Erbfolge nicht unberücksichtigt lassen, da sich daraus die Pflichtteilsberechtigten ergeben. Dieser Ratgeber behandelt die Erbenstellung der gesetzlichen Erben - von Kindern, Adoptivkindern und Ehegatten bis hin zum Staat - und deren besondere Rechte. Dabei werden auch die erbrechtlichen Konsequenzen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz einbezogen.
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Gemeinschaftliches Testament
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Sonntag, 24. Juni 2007 |
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Das gemeinschaftliche Testament ist eine spezielle Testamentsform für Eheleute oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner, das die Beteiligten gegenseitig bindet. Anders als beim Ehevertrag treten die vollen Wirkungen jedoch erst mit dem Tod eines Partners ein. Der vorliegende Ratgeber geht im Detail auf die Formvorschriften des gemeinschaftlichen Testaments ein und erläutert die verschiedenen Grundformen, beispielsweise das Berliner Testament. Inwieweit Pflichteilsansprüche und eine mögliche Wiederheirat des überlebenden Ehegatten berücksichtigt werden müssen und wann und wie eine solche Verfügung später widerrufen oder geändert werden kann, wird anhand aktueller Gerichtsurteile aufgezeigt.
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Sonntag, 24. Juni 2007 |
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Der Erbvertrag wird vor dem Notar geschlossen. Er hat letztwillige Verfügungen zum Inhalt, die so getroffen werden können, dass sie die Erblasser schon zu Lebzeiten binden. Das ist der Unterschied zum privaten oder öffentlichen Testament. Der vorliegende Ratgeber geht im Detail auf die Formvorschriften und möglichen Inhalte des Erbvertrags ein. Es wird erläutert, wann der Erbvertrag verbindlich ist und für wen und wie man sich von ihm mittels Anfechtung oder Rücktritt lösen kann.
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Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht
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Sonntag, 24. Juni 2007 |
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Testamente sind selten eindeutig formuliert. Oft liegt der wirkliche Wille des Erblassers im Dunkeln. Das Gesetz gibt zahlreiche Auslegungsregeln vor, die bei zweifelhaften Formulierungen weiterhelfen. Der Testierwillige sollte diese Regeln kennen: Nur so kann er eindeutig formulieren und damit sicher sein, dass sein Wille auch zur Ausführung kommt. Der Ratgeber erläutert alle Möglichkeiten, wie das Erbe in einem Testament verteilt werden kann: Erbeinsetzung mit Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Ersatzerben, Vermächtnis, Auflage, Enterbung und Erbverzicht. Unterschiede und Konsequenzen der Gestaltungsformen werden übersichtlich dargestellt. Aber auch die Grenzen der Testierfreiheit, die sich insbesondere aus dem Pflichtteilsrecht ergeben, werden aufgezeigt.
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