Arbeitsrecht

Frist für Kündigungsschutzklage bei nicht unterschriebener Kündigung
Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
weiter …
 

Internetrecht

Streitwert bei Einstellen eines einzigen Films in Tauschbörse
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
weiter …
 

Wettbewerbsrecht

"Veraltete" Widerrufsbelehrung
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
weiter …
 
WP_logo_schwarz1

Diese Seite wird vom Juristischen Internetprojekt Saarbrücken empfohlen

Statistik

Auf RatgeberRecht.eu finden Sie aktuell 6537 Beiträge in 54 Kategorien

Ratgeber

Die Testamentsvollstreckung

PDF Drucken E-Mail
Dienstag, 22. September 2009
Durch den Anfall einer Erbschaft kommt es insbesondere in Familien häufig zu erbrechtlichen  Auseinandersetzungen. Allzu oft führt dies innerhalb der „Erbengemeinschaft“  zu unüberwindbaren Hürden, die letztlich langwierige gerichtliche Konfrontationen mit sich bringen. Aber auch bei Einzelunternehmen oder Gesellschaftsbeteiligungen die in das Erbe fallen, kann es für die Erben unüberschaubare Risiken oder Gesellschafterauseinandersetzungen geben. Aber auch für das Unternehmen selbst kann die Erbfolge zu Problemen in der Unternehmenskontinuität führen. Hierbei bietet sich unter Umständen
 

Eigenhändiges und öffentliches Testament

PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 24. Juni 2007
Immer wenn es um die Vermögensübertragung im Todesfall geht, liegt es nahe, an das Testament zu denken. Doch damit das Testament auch gilt, müssen genau vorgeschriebene Formen eingehalten werden, je nachdem, ob es sich um ein privates, um ein öffentliches oder um ein Nottestament handelt. Der vorliegende Ratgeber stellt die verschiedenen Möglichkeiten zu testieren mit ihren Vor- und Nachteilen gegenüber. Dabei werden auch Details zur Beurkundung und Verwahrung angesprochen und die Möglichkeiten zum Widerruf und zur Abänderung des Testaments erklärt.
 

Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht

PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 24. Juni 2007
Wer was erben soll, das kann jeder für sich selbst bestimmen. Sind jedoch weder Testament noch Erbvertrag vorhanden oder sind diese unvollständig oder ungültig, greift die gesetzliche Erbfolge ein. Aber auch wer sein Testament machen will, kann die gesetzliche Erbfolge nicht unberücksichtigt lassen, da sich daraus die Pflichtteilsberechtigten ergeben. Dieser Ratgeber behandelt die Erbenstellung der gesetzlichen Erben - von Kindern, Adoptivkindern und Ehegatten bis hin zum Staat - und deren besondere Rechte. Dabei werden auch die erbrechtlichen Konsequenzen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft nach dem neuen Lebenspartnerschaftsgesetz einbezogen.
 

Gemeinschaftliches Testament

PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 24. Juni 2007
Das gemeinschaftliche Testament ist eine spezielle Testamentsform für Eheleute oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner, das die Beteiligten gegenseitig bindet. Anders als beim Ehevertrag treten die vollen Wirkungen jedoch erst mit dem Tod eines Partners ein. Der vorliegende Ratgeber geht im Detail auf die Formvorschriften des gemeinschaftlichen Testaments ein und erläutert die verschiedenen Grundformen, beispielsweise das Berliner Testament. Inwieweit Pflichteilsansprüche und eine mögliche Wiederheirat des überlebenden Ehegatten berücksichtigt werden müssen und wann und wie eine solche Verfügung später widerrufen oder geändert werden kann, wird anhand aktueller Gerichtsurteile aufgezeigt.
 

Erbvertrag

PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 24. Juni 2007
Der Erbvertrag wird vor dem Notar geschlossen. Er hat letztwillige Verfügungen zum Inhalt, die so getroffen werden können, dass sie die Erblasser schon zu Lebzeiten binden. Das ist der Unterschied zum privaten oder öffentlichen Testament. Der vorliegende Ratgeber geht im Detail auf die Formvorschriften und möglichen Inhalte des Erbvertrags ein. Es wird erläutert, wann der Erbvertrag verbindlich ist und für wen und wie man sich von ihm mittels Anfechtung oder Rücktritt lösen kann.
 

Verfügungen, Pflichtteil und Erbverzicht

PDF Drucken E-Mail
Sonntag, 24. Juni 2007
Testamente sind selten eindeutig formuliert. Oft liegt der wirkliche Wille des Erblassers im Dunkeln. Das Gesetz gibt zahlreiche Auslegungsregeln vor, die bei zweifelhaften Formulierungen weiterhelfen. Der Testierwillige sollte diese Regeln kennen: Nur so kann er eindeutig formulieren und damit sicher sein, dass sein Wille auch zur Ausführung kommt. Der Ratgeber erläutert alle Möglichkeiten, wie das Erbe in einem Testament verteilt werden kann: Erbeinsetzung mit Vorerbschaft, Nacherbschaft oder Ersatzerben, Vermächtnis, Auflage, Enterbung und Erbverzicht. Unterschiede und Konsequenzen der Gestaltungsformen werden übersichtlich dargestellt. Aber auch die Grenzen der Testierfreiheit, die sich insbesondere aus dem Pflichtteilsrecht ergeben, werden aufgezeigt.
 

Auf dieser Seite anmelden






Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren

Twitter

folge uns auf twitter

 anwaltsverein_thumb

Logo Rechtsanwaltskammer

ejustiz