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Enge Verflechtung des Arbeitsvermittlers mit Arbeitgeber PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Donnerstag, den 10. Mai 2007 um 15:48 Uhr
Nach § 412g Abs. 1 S. 4 Sozialgesetzbuch (SGB III) ist die Agentur für Arbeit bei Vorlage eines Vermittlungsgutscheins verpflichtet, den Vergütungsanspruch eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Arbeitsvermittlers zu erfüllen, der einem Arbeitnehmer zu einer Beschäftigung verholfen hat.

Dieser Anspruch besteht jedoch ausnahmsweise dann nicht, wenn Arbeitsvermittler und Arbeitgeber identisch oder wirtschaftlich eng miteinander verflochten sind. Dies ist anzunehmen, wenn der Alleingesellschafter und allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer der Personaldienstleistungsgesellschaft zugleich eine vergleichbare Position bei dem Unternehmen innehat, an das der Arbeitnehmer vermittelt wurde.

 
Urteil des BSG vom 06.04.2006
B 7a AL 56/05 R
AuR 2006, 175
 

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Feststellung der Nichtigkeit eines Ehevertrags
Eine von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau reichte beim Familiengericht eine Klage ein, mit der sie die Feststellung der Nichtigkeit eines früher geschlossenen Ehevertrags verfolgte. Das Oberlandesgericht Frankfurt lehnte die Bewilligung der zugleich beantragten Prozesskostenhilfe ab, da es der Klage keine Erfolgsaussichten zusprach.
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Unzulässige Erbrechtsberatung durch Banken
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Pflichtteilssanktionsklausel gilt nicht bei Geltendmachung durch Sozialhilfeträger
Eheleute mit gemeinsamen Kindern nehmen in einem gemeinschaftlichen Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben und ihre Kinder als Schluss- oder Nacherben einsetzen, nicht selten eine so genannte Pflichtteilssanktionsklausel auf, wonach ein Kind, das nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch geltend macht, auch nach dem Tod des letztversterbenden Elternteils nur den Pflichtteil erhalten soll.
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