EuGH beschränkt Haftung von eBay bei Markenrechtsverletzungen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) geht mit dem Bundesgerichtshof (BGH) und den meisten deutschen Gerichten der unteren Instanzen davon aus, dass ein Betreiber einer Verkaufs- und/oder Auktionsplattform (hier: eBay) nicht für Markenrechtsverstöße seiner Teilnehmer haftet, außer, wenn ihm entsprechende Verstöße gemeldet worden sind und er es daraufhin unterlässt, dem Nutzer diese Verstöße fortan zu untersagen.

Urteil des EuGH vom 12.07.2011

C-324/09

BB 2011, 1729

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Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

bei...

Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

Hubert Hubert 13. Juni, 2013 |

Wir in den Medien...