EuGH beschränkt Haftung von eBay bei Markenrechtsverletzungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) geht mit dem Bundesgerichtshof (BGH) und den meisten deutschen Gerichten der unteren Instanzen davon aus, dass ein Betreiber einer Verkaufs- und/oder Auktionsplattform (hier: eBay) nicht für Markenrechtsverstöße seiner Teilnehmer haftet, außer, wenn ihm entsprechende Verstöße gemeldet worden sind und er es daraufhin unterlässt, dem Nutzer diese Verstöße fortan zu untersagen.
Urteil des EuGH vom 12.07.2011
C-324/09
BB 2011, 1729








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