Schadensersatz wegen altersdiskriminierender Stellenausschreibung: 'motiviert, flexibel und zwischen 25 und 35 Jahre alt'
Das Arbeitsgericht Krefeld verhandelt derzeit über einen Schadensersatzanspruch in Höhe von mehr als 32.000,- € wegen Altersdiskriminierung. Der beklagte Arbeitgeber mit Sitz in Brüggen schaltete in der Ausgabe der Stuttgarter Nachrichten vom 22.10.2011 eine Stellenanzeige, mit der sie „2 Verkaufsberater (m/w) im Außendienst“ suchte. In der Anzeige hieß es unter anderem: „Das erwarten wir von Ihnen: Sie sind motiviert, flexibel und zwischen 25 und 35 Jahre alt Arbeits- und Ausbildungsniveau: mittlere/höhere Schul- bzw. Berufsbildung Sie arbeiten kundenorientiert und sind geschickt und diplomatisch im Umgang mit Menschen Sie denken und handeln unternehmerisch, zielgerichtet und selbstsicher Erfahrungen im Vertrieb ….“ Der Kläger, der vorträgt, als gelernter Kaufmann seit April 1982 im Vertrieb bzw. im Verkauf tätig zu sein und über einschlägige Berufserfahrung seit Oktober 1974 zu verfügen, bewarb sich mit Schreiben vom 02.11.2011 auf die Stelle und gab unter Verweis auf seine bisherige berufliche Laufbahn an, dass er als „Vertriebsprofi“ die Anforderungen erfülle. Die Beklagte teilte ihm mit Schreiben vom 14.11.2011 mit, dass sie die Stelle anderweitig besetzt habe. Mit der Klage macht der Bewerber nunmehr einen Schadensersatzanspruch in Höhe von mehr als 32.000,- € geltend. Er ist der Ansicht, der beklagte Arbeitgeber habe ihn im Rahmen des Bewerbungsverfahrens wegen des Alters benachteiligt und damit gegen das entsprechende gesetzliche Diskriminierungsverbot verstoßen. Schon die altersdiskriminierende Stellenanzeige weise darauf hin, dass seine Bewerbung aufgrund des Alters erfolglos geblieben sei. Der beklagte Arbeitgeber hat den Anspruch außergerichtlich zurückgewiesen und dem Kläger vorgeworfen, sich offenbar auf die Geltendmachung angeblicher Diskriminierungen spezialisiert zu haben. 16.05.2012 - 2 Ca 993/12 Arbeitsgericht Krefeld - PM 30/12 vom 11.05.2012









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