Nachzahlungsanspruch eines unterbezahlten Lehrers einer Privatschule
Enthält das Schulrecht
eines Bundeslandes eine Regelung, wonach eine Privatschule nur genehmigt werden
kann, wenn die Vergütung der Lehrer einen bestimmten Prozentsatz der Gehälter
der vergleichbaren im öffentlichen Dienst beschäftigten Lehrer beträgt, kann
ein Lehrer einer Privatschule hieraus einen Zahlungsanspruch gegenüber seinem
Arbeitgeber herleiten, wenn sein arbeitsvertraglich vereinbartes Gehalt unter
der schulrechtlich festgelegten Grenze liegt.
Dementsprechend sprach das Bundesarbeitsgericht dem langjährigen Leiter einer Privatschule, dessen Vergütung nur 70 Prozent der im Bundesangestelltentarif (BAT) festgelegten Vergütung eines Rektors einer öffentlichen Schule betrug, einen Nachzahlungsanspruch auf die in Brandenburg gesetzlich vorgesehenen 75 Prozent (insgesamt über 50.000 Euro) zu.
Urteil des BAG vom 26.04.2006
5 AZR 549/05
EzA-SD 2006, 4
Dementsprechend sprach das Bundesarbeitsgericht dem langjährigen Leiter einer Privatschule, dessen Vergütung nur 70 Prozent der im Bundesangestelltentarif (BAT) festgelegten Vergütung eines Rektors einer öffentlichen Schule betrug, einen Nachzahlungsanspruch auf die in Brandenburg gesetzlich vorgesehenen 75 Prozent (insgesamt über 50.000 Euro) zu.
Urteil des BAG vom 26.04.2006
5 AZR 549/05
EzA-SD 2006, 4