Krankengeldanspruch auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht auch dann, wenn während der Erkrankung des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis und damit die Krankenversicherung enden. Für das Landessozialgericht Essen ist für den fortbestehenden Versicherungsschutz ausreichend, wenn die Arbeitsunfähigkeit am letzten Tag der Beschäftigung festgestellt wird. Da nach dem Gesetz der Anspruch auf Krankengeld am Tag nach ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit entsteht, tritt der Krankengeldanspruch im unmittelbaren Anschluss an die vorherige Mitgliedschaft ein.
Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.07.2011
L 16 KR 73/10
ArbuR 2011, 486
Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.07.2011
L 16 KR 73/10
ArbuR 2011, 486