Fristlose Kündigung eines bestechlichen Mitarbeiters

Bietet ein von einem Autohersteller mit der Betriebsprüfung eines Vertragshändlers betrauter Prüfer dem Geprüften einen "geschönten" Bericht gegen Zahlung von 15.000 Euro an, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Ein bestechlicher Mitarbeiter handelt den Interessen des Arbeitgebers in besonders hohem Maß zuwider. Daher ist in einem solchen Fall eine Kündigung nicht erst bei Nachweis der Tat, sondern bereits bei einem nach der glaubhaften Aussage des Vertragshändlers hinreichend begründeten Verdacht gerechtfertigt.

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 13.01.2011
10 Sa 456/10
Pressemitteilung des LAG Rheinland-Pfalz
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Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

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Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

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Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

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