"Frauen vor Männern" bei Parkplatzvergabe

Ein Arbeitgeber darf bei der Vergabe von Stellplätzen auf einem Firmenparkplatz nach dem Kriterium "Frauen vor Männern" weibliche Mitarbeiter bei der Zuordnung nahe am Firmengebäude liegender Parkplätze bevorzugen. Dies gilt auch gegenüber behinderten männlichen Arbeitnehmern.

Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 29.09.2011

10 Sa 314/11

Pressemitteilung des LAG Rheinland-Pfalz

0.0/5 Bewertung (0 Stimmen)

Kommentare (0)

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast. Optionales Login unten.

Neueste Kommentare

Sie können uns die einstweilige Verfügung per Fax oder Mail zukommen lassen, dann können wir nach dem Feiertag am Dienstag gern mal...

Rechtsanwalt Alexander Bräuer Rechtsanwalt Alexander Bräuer 18. Mai, 2013 |

Hallo Thomas, schicke das Formular an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) Telefax: 06172 / 8 44 22. Die...

Hubert Hubert 17. Mai, 2013 |

Die einstweilige Verfügung kommt vom Landgericht Köln.

Mit was für Kosten habe ich hier zu rechnen? Ich finde das Ganze sehr...

Anonym Anonym 17. Mai, 2013 |

@ Anonym:

Das ist interessant. Von welchem Landgericht kommt denn die einstweilige Verfügung?

Ja, Sie sollten sich dringend durch...

Rechtsanwalt Alexander Bräuer Rechtsanwalt Alexander Bräuer 17. Mai, 2013 |

Habe im April eine Abmahnung über einen Streitwert von 10.000€ von 651,80€ der Rechtsanwalte Sandhage, Mandant Body Point, erhalten....

Anonym Anonym 17. Mai, 2013 |

Wir in den Medien...