Diskriminierung jüngerer Arbeitnehmer bei Urlaubsregelung
Auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah in der Tarifregelung einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, das im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt ist. Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen u.a. wegen des Alters zu verhindern oder zu beseitigen. Der jungen Frau steht danach ein Anspruch auf 36 Urlaubstage im Jahr zu.
Urteil des LAG Düsseldorf vom 18.01.2011
8 Sa 1274/10
Pressemitteilung des LAG Düsseldorf








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