Betriebsratsdaten für Arbeitgeber tabu

Es ist dem Arbeitgeber untersagt Dateien des Betriebsrats-Severs einzusehen bzw. Informationen darüber zu sammeln, welcher Text von welchem Betriebsratsmitglied angefertigt worden ist. Diese Regelung gilt ebenfalls in umgekehrter Richtung. Der Betriebsrat darf keine Protokolle einsehen, die offenlegen, welche Person aus den Reihen der Arbeitgeber die nicht legitime Einsicht der Betriebsratsdateien zu verantworten hat. Der Betriebsrat ist vielmehr angehalten sich in Eigenregie um die Sicherheitslücke zu kümmern und diese zu verschließen. 

Beschlüsse des LAG Düsseldorf vom 07.03.2012

4 TaBV 11/12 und 4 TaBV 87/11

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Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

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Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

Hubert Hubert 13. Juni, 2013 |

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