'Ab zum Arzt und dann Koffer packen' - Führt facebook-Posting zur außerordentlichen Kündigung?

Vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf findet der Gütetermin in dem Rechtsstreit über die außerordentliche Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses zur Frisörin statt.  Der Ausbilder begründet seine Kündigung damit, dass die Auszubildende ihre Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht habe. Sie habe auf ihrer Facebook-Seite den Satz: „Ab zum Arzt und dann Koffer packen“ gepostet. Weiter habe sie sich laut Facebook-Einträgen während der angeblichen Arbeitsunfähigkeit tätowieren lassen und habe eine Diskothek besucht.   Die Auszubildende beruft sich darauf, sie sei in Absprache mit ihrem Arzt auf Mallorca gewesen. Der Aufenthalt sei für den Heilungsverlauf positiv gewesen.  25.08.2011 - 7 Ca 2591/11 Arbeitsgericht Düsseldorf - PM 49/11 vom 25.08.2011
0.0/5 Bewertung (0 Stimmen)

Kommentare (0)

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast. Optionales Login unten.

Neueste Kommentare

Ich bitte um Hilfe...
ich wurde von diesem JW handelsysteme gmbh chemnitz verarscht
und jetzt muss ich 298 euros zahlen !!!

bei...

Mounir Mounir 15. Juni, 2013 |

stimmt - offenbar ist "frankkrahmerdes" aber der zur Zeit aktive Ebay-Name und soll unbedingt mit positiven Bewertungen gefüllt werden;...

wichmännchen wichmännchen 14. Juni, 2013 |

Mittlerweile vesendet auch die Lebensgefährtin von Benjamin Thorn, Sara Hegewald, fließig Abmahnungen. Nun haben wir ein...

Abgemahnter Abgemahnter 13. Juni, 2013 |

Hallo Alex, mal unterstellt, das du des lesens mächtig bist, dann stöbere mal hier in diesem Blog rum und du wirst alles finden um...

Hubert Hubert 13. Juni, 2013 |

Wir in den Medien...