Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Sie kann von dem betroffenen Arbeitnehmer daher auch noch nach Ablauf der dreiwöchigen Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerichtlich
Das Amtsgericht Halle (Saale) setzte den Streitwert für eine Abmahnung wegen des unbefugten Einstellens eines Films in eine Internet-Tauschbörse auf 1.200 Euro fest. In der Abmahnung war bei den hierfür
Die Internetseite eines Mobilfunkanbieters enthielt in der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsbelehrung folgenden Passus: "Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn E. mit der Ausführung der
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Ratgeber
Arbeitsvertrag Teil 1
Freitag, 11. Mai 2007
Kaum ein Vertrag hat wohl so weit reichende und lang anhaltende Konsequenzen wie der Arbeitsvertrag. Einmal abgeschlossen legt er auf Jahre oder gar Jahrzehnte Tätigkeitsfeld, Arbeitszeiten und nicht zuletzt die Vergütung fest. Umso wichtiger ist, beim Abschluss Sorgfalt walten zu lassen, wichtige Details nicht zu vergessen und jede Klausel zu prüfen. Der Ratgeber gibt einen Überblick über die typischen rechtlichen Probleme, die mit dem Abschluss eines Arbeitsvertrages verknüpft sein können. Der erste Teil geht auf die rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben für den Abschluss eines Arbeitsvertrages ein. Schon bei Stellenausschreibung und Bewerbung müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Regeln halten.
Was darf der Arbeitgeber in den Arbeitsvertrag schreiben? Was sollte auf keinen Fall fehlen? Dürfen Vertragsstrafen ausgesprochen werden? Wie ist es mit dem Ausschluss von Nebentätigkeiten? Oder Wettbewerbsverboten? Klauseln, die die Treu- und Verschwiegenheitspflicht regeln sind durchaus üblich - aber wieweit dürfen sie gehen? Auf diese und andere Fragen geht der vorliegende zweite Ratgeber zum Arbeitsvertrag ein. Er beschreibt die häufigsten und wesentlichen Inhalte und gibt die gesetzlichen Grenzen an.
Ist eine Kündigung im Raum, heißt das noch lange nicht, dass der Arbeitnehmer gehen muss. Zum Schutz der Arbeitnehmer existieren zahlreiche Schutzvorschriften, die der Arbeitgeber beachten muss. Hat er das versäumt, ist die Kündigung unter Umständen unwirksam. Sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ist es deshalb unerlässlich, zu wissen, welche Formvorschriften einzuhalten sind, wann die Kündigung Wirksamkeit erlangt, welche Rolle der Betriebsrat spielt, welche Kündigungsfrist gilt sowie wann eine ordentliche, fristgemäße und wann eine außerordentliche, fristlose Kündigung möglich ist. Hier setzt der erste Teil des zweiteiligen Ratgebers an. Ausführlich wird dabei auf mögliche Kündigungsgründe (personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung) und die nötige Sozialauswahl eingegangen.
Der vorliegende zweite Ratgeber zum Thema Kündigung erklärt, wann und warum besondere Gruppen wie Schwangere, Betriebsratsmitglieder oder Schwerbehinderte einem besonderen Kündigungsschutz unterliegen. Als besondere Form der Kündigung wird die Änderungskündigung behandelt und auch auf die mögliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag eingegangen. Vor allem geht es aber darum, was nach der Kündigung zu beachten ist: die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, mögliche nachvertragliche Wettbewerbsverbote sowie die Auswirkungen von Kündigung und Abfindung auf Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) und Arbeitslosengeld.
Um auf wirtschaftliche Veränderungen und schwankende Auftragslage schnell reagieren zu können, möchten Unternehmer ihre Betriebe möglichst flexibel gestalten. Dazu gehört es auch, sich, wenn die Notwendigkeit besteht, von Arbeitnehmern zu trennen. Um die Interessen der Arbeitnehmer zu schützen, hat der Gesetzgeber als Gegengewicht das Kündigungsschutzgesetz geschaffen. Verschiedene Vorschriften schränken die Kündigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber ein und zwingen ihn, vor einer Kündigung zunächst andere Maßnahmen wie eine Abmahnung oder Umversetzung zu ergreifen, Kündigungen zu begründen und zwischen verschiedenen Arbeitnehmern eine Sozialauswahl zu treffen. Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für ungerechtfertigt, kann er sich mit der Kündigungsschutzklage wehren. Dieser Ratgeber gibt einen ersten Einblick in das gerichtliche Verfahren vor den Arbeitsgerichten und erklärt, welche Fallstricke auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu beachten sind.
Dieser Ratgeber gibt einen Einblick in die "Geheimsprache" der Personalleiter. Nur wer weiß, was die Aussagen in seinem Zeugnis bedeuten, kann beurteilen, ob die vorgenommen Bewertungen auch zutreffen. Der erste von zwei Teilen geht auf die Grundlagen ein: Der Arbeitgeber muss den Grundsatz der wohlwollenden Zeugniserteilung beachten, aber trotzdem Wahrheit und Klarheit walten lassen. Es wird beleuchtet, wann Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, dass er zwischen einfachen und qualifizierten Zeugnis wählen kann und der Unterschied zwischen beiden Formen erklärt. Daneben geht es um den Rechtsschutz bei Fehlern, die Pflicht zur Berichtigung oder zum Schadensersatz.
Im zweiten Teil des Ratgebers zum Thema Arbeitszeugnis sind die gängigsten Formulierungen der Arbeitgeber bei der Beschreibung des Sozialverhaltens und der Leistung des Arbeitnehmers entschlüsselt. Welche Sätze dürfen rein und was bedeuten sie und welche sind tabu? Neben dieser Frage wird beantwortet, welche Form das Zeugnis aufweisen und ob eine Schlussformulierung enthalten sein muss.
Mobbing am Arbeitsplatz. Für den Betroffenen oft eine Tortur - die Opfer sind nicht mehr in der Lage ihre Arbeit zu erledigen, sie werden krank oder kündigen. Nach dem "Mobbing-Report" der Bundesregierung werden über alle Alters- und Berufsgruppen hinweg rund 2,7% der Arbeitnehmer gemobbt. Der vorliegende Ratgeber soll Interessierten einen Überblick verschaffen, welche Verhaltensweisen unter Mobbing fallen. Betroffenen wird aufgezeigt, wie sie sich rechtlich gegen Mobbing wehren können.
Der Internetanschluss am Arbeitsplatz ist für viele inzwischen eine Selbstverständlichkeit. Die neuen Möglichkeiten werfen zugleich aber auch viele Rechtsfragen auf: Darf ich am Arbeitsplatz auch privat im Internet surfen? Ist es zulässig, wenn mich der Arbeitgeber bei meiner Arbeit am Computer überwacht? Darf der Arbeitgeber meine E-Mails lesen? Diese und weitere Fragen beantwortet der vorliegende Ratgeber.
Sie bewerben und verkaufen Produkte oder Dienstleistungen für ihr Stammhaus: Handelsvertreter. Immer häufiger vertrauen Unternehmen darauf, den Vertrieb durch Selbstständige anstatt durch angestellte Außendienstmitarbeiter abzusichern. Dieser Ratgeber gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften des Handelsvertreterrechts und deckt damit einen weiten Bereich der Wirtschaft, nämlich den Außendienst, ab. Im Vordergrund dieses ersten Teils stehen dabei die Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters zum angestellten Außendienstmitarbeiter und die damit verbundenen rechtlichen Folgen, insbesondere die Geltung des Handelsrechts für den Handelsvertreter. Außerdem wird auf die vertraglichen Notwendigkeiten im Handelsvertretervertrag eingegangen und verschiedene Ausgestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.