Widerruf der Gewerbeerlaubnis wegen hoher Steuerschulden
Selbstständige können infolge hoher Steuerschulden ihre Gewerbeerlaubnis verlieren. Sie können sich dann auch nicht auf ihre Insolvenz berufen. Gerade die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen eines Gewerbetreibenden ist für das Oberverwaltungsgericht
Rheinland-Pfalz in der Regel Ausdruck ungeordneter Vermögensverhältnisse
und damit auch von Unzuverlässigkeit.
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 03.11.2010
6 A 10676/10
LKRZ 2011, 71
NVwZ-RR 2011, 229
Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 03.11.2010
6 A 10676/10
LKRZ 2011, 71
NVwZ-RR 2011, 229