Umsatzsteuerpflicht von Schönheitsoperationen
Schönheitsoperationen, die nicht medizinisch indiziert sind und deren Kosten nicht von den Sozialversicherungsträgern oder als Krankheitsbehandlung von der Krankenkasse getragen werden, unterliegen der Umsatzsteuerpflicht.
Urteil des BFH vom 07.10.2010
V R 17/09
jurisPR-SteuerR 18/2011, Anm. 4
BFH/NV 2011, 865
Urteil des BFH vom 07.10.2010
V R 17/09
jurisPR-SteuerR 18/2011, Anm. 4
BFH/NV 2011, 865